Montag, 23. Februar 2009

Welche Rechte bei Flug-und Bahn Verspätungen

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Welche Rechte hat der Fluggast, wenn der gebuchte Flug verspätet ist oder gar ganz ausfällt?
1. Sie müssen über eine Annullierung oder eine Verspätung eines Fluges informiert werden.
2. Sollte der nächste für Sie in Frage kommende Flug erst am nächsten Tag gehen, können Sie auf eine Übernachtung in einem Hotel bestehen.
3. In der Wartezeit auf den nächsten Flug stehen Ihnen Verpflegungen und Erfrischungsgetränke zu.
4. Wird Ihr Flug komplett gestrichen, haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises oder eine Ersatzbeförderung.
Welche Rechte haben Bahnfahrer, wenn der Zug verspätet ist oder ganz ausfällt?
1. Können Sie wegen einer Bahnverspätung Ihre Reise bis 24 Uhr nicht fortsetzen, können Sie auf Kosten der Bahn entweder ein Taxi nehmen oder in einem Hotel übernachten.
2. Sie haben 20 Prozent Entschädigung, sollte Ihr Fernverkehrszug ganz ausfallen.
Das gilt auch dann, wenn ein Fernzug durch das Verschulden der Bahn mehr als eine Stunde später am Zielort ankommt.
3. Fällt die Klimaanlage aus, kann der Fahrgast sich einen Platz in einem anderen angemessenen Abteil suchen.
Noch mehr Informationen hier:
sparportal.blogspot.com/2010/04/rechte-bei-flug-und-bahn-ausfallen-und-verspätungen

Hier gibt es weitere Infos zu Passagierrechten:
Lufthansa Customer Service Plan
www.lufthansa.com
Infos zur Germanwings
www.germanwings.com
Kundenservice der deutschen Bahn
www.bahn.de
EU-Verordnung zum Handgepäck
www.europa-digital.de

Lesen Sie auch:
www.gratisproben.net/fahrgastrechte-zugreisende-bahnkunden.html
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