Dienstag, 28. Juni 2011

Urteil zu Schäden in der Wohnung

Ein Mieter kann nicht erwarten, dass der Vermieter regelmäßig in seiner vermieteten Wohnung nach Schäden sieht.
Das geht schon alleine deswegen nicht, weil der Vermieter nicht einfach so die Wohnung des Mieters betreten darf. Damit würde der Vermieter den "Besitz des Mieters stören".
Eine Mieterin war in ihrer Wohnung über verschlissene Bodenplatten gestolpert und gestürzt. Die Mieterin wollte daraufhin Schadensersatz von ihrem Vermieter. und klagte vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Die Richter gaben der Klage nicht statt. Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf argumentierten damit, dass es nicht die Aufgabe des Vermieters sei, das Innere des Mietobjekts zu prüfen. Mieter können darauf vertauen, dass der Vermieter die Wohnung in Ordnung hält, aber der Mieter muß den Vermieter auch auf Schäden, die sich in der Wohnung befinden, aufmerksam machen. Der Eigentümer kann seine vermietete Wohnung nicht ständig auf ihren "Ist-Zustand" kontrollieren.
So das Urteil des Oberlandesgerichts mit dem Aktenzeichen: I-24 U 44/08.

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