Montag, 10. Juni 2013

Beitragsbemessungsgrenzen Krankenkassen & Renten

Die Beitragsbemessunggrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt im Jahr 2013
bei jährlich 47.250 € und bei 3.937,50 € monatlich.
Die Einkommensgrenze, ab der man sich privat versichern kann, liegt im Jahr 2013 bei jährlich 52.200 € und bei 4.350,00 € monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei 5.800 € monatlich und bei 69.600 € jährlich.
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung liegt im Jahr 2013 bei 18,9 Prozent.
Die Minijob Verdienstgrenze ist auf 450 € angehoben worden, vorher 400 €.
Freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbstständige können bei einer freiwilligen Rentenversicherung einen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 85,05 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.096,20 Euro im Monat wählen.
www.gratisproben.net/aufstellung-wichtige-versicherungen

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