Dienstag, 15. Mai 2012

Anspruch auf Wohngeld oder Mietzuschuss

Wer nur ein geringes Einkommen im Monat hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Wohngeld oder Mietzuschuss stellen.
Allerdings ist es nicht einfach herauszufinden, ob wann man zu dem Kreis der Wohngeldempfänger gehört. Liegen Leistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe vor, fällt der Anspruch auf Wohngeld weg. Auch Studenten, die Bafög beziehen sind nicht wohngeldberechtigt.
Die Zahlung von Kindergeld wird nicht bei der Berechnung von Wohngeld nicht berücksichtigt. Bei der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben werden bis zu 30 Prozent vom Jahreseinkommen abgezogen. Für die Berechnung des Wohngeldes wird das Bruttoeinkommen zu Grunde gelegt.
Außerdem spielen die Durchschnittsmieten der betreffenden Region eine Rolle. Wenn die Miete den ortsüblichen Mietzins weit überschreitet, wird der ortsübliche Mietpreis fiktiv für die Berechnung zu Grunde gelegt.

Rentner mit einer kleinen Rente können in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen.
Ein Alleinverdiener mit ca. 1.400 € brutto könnte schon über dem Satz liegen.
Wobei ein Familienvater mit ca. 2.700 € brutto mit Frau und 2 Kinder eventuell einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen könnte. Desweiteren kommen ebenso Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses bei entsprechend niedrigem Einkommen in Genuss von Wohngeldzahlungen. In dem Fall nennt sich die Wohngeldzahlung Lastenzuschuss. Je mehr Personen von einem geringen Einkommen leben müssen, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit einen Zuschuss in Form Mietbeihilfe oder eines Lastenzuschusses zu bekommen.

Seit dem Jahre 2008 fließen die Heizkosten nicht mit in die Berechnung des Wohngeldes ein. Kinder und Jugendliche, die seit dem 01. Januar 2011 bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden, haben die Möglichkeit "Leistungen für Bildung und Teilhabe", das sind in der Regel Sach-und Dienstleistungen, in Anspruch zu nehmen.

Wer sich unsicher ist, ob er ein Anrecht auf die Zahlung von Wohngeld hat, sollte in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft stellt einen kostenlosen Wohngeldrechner, unterteilt nach Bundesland, im Internet zur Verfügung. www.wohngeldrechner

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