Sonntag, 24. November 2013

Graffiti muß entfernt werden

Verbraucherinfos/Gerichtsurteil zu muss Graffiti entfernt werden ja oder nein

Auch bei einer vergleichsweise geringen Miete können Mieter verlangen, dass Graffiti beseitigt wird. Graffiti Bemalungen sind grundsätzlich Mängel der Mietsache, lt. Deutschem Mieterbund in Berlin.



Das Amtgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied in einem Fall, dass die Mieter Anspruch darauf haben, dass Graffiti im Eingangsbereich eines Hauses beseitigt wird. (Az.: 5 C 313/07).
Das betreffe auch Haustür und Klingelschilder. Hintergrund sei, dass der Vermieter den
vertragsgemäßen Zustand des Hauses aufrechterhalten muss. Der Auffassung des Vermieters, er könne nichts für das Entstehen des Graffitis, widersprach das Gericht.

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