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Donnerstag, 14. Februar 2019
Montag, 21. Januar 2019
Der Staubsauger stinkt und müffelt? Hier gibts Abhilfe...
Was tun, wenn der Staubsauger stinkt und einen schlechten Geruch verbreitet?
Zunächst einmal prüfen, ob der Staubsaugerbeutel voll ist. Denn ein voller Staubsaugerbeutel kann eventuell für einen schlechten Geruch verantwortlich sein. Denn in dem Staubsaugerbeutel sammeln sich nicht Staub und Schmutz, sondern auch Milben und Bakterien.
Diese Mikroorganismen können einen unangenehmen Geruch verbreiten. Auch das Aufsaugen von Flüssigkeiten, Wasser, Zigarettenasche oder andere feuchte Materialien kann durch die eventuelle anschließende Bildung von Schimmel für einen schlechten Geruch verantwortlich sein.
Wenn der Staubsauger schlecht riecht, gibt es dem neben dem Kauf
von teuren Staubsaugerdeos, mehrere Möglichkeiten, gegen den schlechten Geruch aus dem Staubsauger vorzugehen:
--Etwas Trocken-Waschpulver in den frischen Staubsaugerbeutel streuen. Diese Methode empfiehlt sich aber nur für Menschen, die nicht unter Allergien leiden.
--Den Filter, der vor dem Staubsaugerbeutel sitzt, mit etwas Duftöl oder Parfüm beträufeln. Als Duftöl kann man beispielsweise Lavendelöl, Rosenöl, Orangenöl oder wer es mag, auch Pfefferminzöl nehmen.
--Mit einem Duft-oder Desinfektionstuch den Behälter, in dem der Staubsaugerbeutel sitzt, ausreiben.
--Kaffeepulver in den Staubsaugerbeutel einstreuen oder Kaffeepulver einsaugen.
--Auch Zimtpulver, Kakaopulver, Waschpulver, Tannennadeln, (alles in Maßen) kann für einen besseren Geruch des Staubsaugers aufgesaugt werden.
--Getrocknete Lavendelblüten aufsaugen,
--Pfefferminzbeutel aufreissen,
-- Inhalt aufsaugen,
--etwas Aromaöl auf den Filter vor den Staubbeutel träufeln,
--den Schlauch abmontieren, ab in die Wanne und heißes Wasser durchlaufen lassen,
--2 bis 3 EL Waschmittel auf den Teppich ausbreiten und dann einfach aufsaugen,
--dünnes Stückchen Tuch (etwa ein Tempotaschentuch, Haushaltstuch) um den Filter herumlegen und dieses Tuch mit Parfüm, Rasierwasser, Duftwasser vorher beträufeln oder besprühen.
Übrigens: Auch ein Staubsauger ohne Beutel kann unangenehm riechen.
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www.gratisproben.net/gratis-waschtipps-richtigwaesche-waschen.html
Zunächst einmal prüfen, ob der Staubsaugerbeutel voll ist. Denn ein voller Staubsaugerbeutel kann eventuell für einen schlechten Geruch verantwortlich sein. Denn in dem Staubsaugerbeutel sammeln sich nicht Staub und Schmutz, sondern auch Milben und Bakterien.
Diese Mikroorganismen können einen unangenehmen Geruch verbreiten. Auch das Aufsaugen von Flüssigkeiten, Wasser, Zigarettenasche oder andere feuchte Materialien kann durch die eventuelle anschließende Bildung von Schimmel für einen schlechten Geruch verantwortlich sein.
Wenn der Staubsauger schlecht riecht, gibt es dem neben dem Kauf
von teuren Staubsaugerdeos, mehrere Möglichkeiten, gegen den schlechten Geruch aus dem Staubsauger vorzugehen:
--Etwas Trocken-Waschpulver in den frischen Staubsaugerbeutel streuen. Diese Methode empfiehlt sich aber nur für Menschen, die nicht unter Allergien leiden.
--Den Filter, der vor dem Staubsaugerbeutel sitzt, mit etwas Duftöl oder Parfüm beträufeln. Als Duftöl kann man beispielsweise Lavendelöl, Rosenöl, Orangenöl oder wer es mag, auch Pfefferminzöl nehmen.
--Mit einem Duft-oder Desinfektionstuch den Behälter, in dem der Staubsaugerbeutel sitzt, ausreiben.
--Kaffeepulver in den Staubsaugerbeutel einstreuen oder Kaffeepulver einsaugen.
--Auch Zimtpulver, Kakaopulver, Waschpulver, Tannennadeln, (alles in Maßen) kann für einen besseren Geruch des Staubsaugers aufgesaugt werden.
--Getrocknete Lavendelblüten aufsaugen,
--Pfefferminzbeutel aufreissen,
-- Inhalt aufsaugen,
--etwas Aromaöl auf den Filter vor den Staubbeutel träufeln,
--den Schlauch abmontieren, ab in die Wanne und heißes Wasser durchlaufen lassen,
--2 bis 3 EL Waschmittel auf den Teppich ausbreiten und dann einfach aufsaugen,
--dünnes Stückchen Tuch (etwa ein Tempotaschentuch, Haushaltstuch) um den Filter herumlegen und dieses Tuch mit Parfüm, Rasierwasser, Duftwasser vorher beträufeln oder besprühen.
Übrigens: Auch ein Staubsauger ohne Beutel kann unangenehm riechen.
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Freitag, 21. September 2018
Lebensmittel gratis anfordern
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Sonntag, 27. Mai 2018
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Verantwortlicher
Lieselotte Zöllner
Drachenfelsstr. 72
50939 Köln
Mail: sparerzeit.de@email.de
https://sparportal.blogspot.de/impressum
Arten der verarbeiteten Daten:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Kategorien betroffener Personen
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Übermittlungen in Drittländer
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufenWiderspruchsrecht
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.
Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.
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Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Geschäftsbezogene Verarbeitung
Zusätzlich verarbeiten wir
- Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
- Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.
Teilnahme an Affiliate-Partnerprogrammen
Innerhalb unseres Onlineangebotes setzen wir auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO branchenübliche Trackingmaßnahmen ein, soweit diese für den Betrieb des Affiliatesystems erforderlich sind. Nachfolgend klären wir die Nutzer über die technischen Hintergründe auf.
Die von unseren Vertragspartnern angebotene Leistungen können auch auf anderen Webseiten beworben und verlinkt werden (sog. Affiliate-Links oder After-Buy-Systeme, wenn z.B. Links oder Leistungen Dritter nach einem Vertragsschluss angeboten werden). Die Betreiber der jeweiligen Webseiten erhalten eine Provision, wenn Nutzer den Affiliate-Links folgen und anschließend die Angebote wahrnehmen.
Zusammenfassend, ist es für unser Onlineangebot erforderlich, dass wir nachverfolgen können, ob Nutzer, die sich für Affiliate-Links und/oder die bei uns verfügbaren Angebote interessieren, die Angebote anschließend auf die Veranlassung der Affiliate-Links oder unserer Onlineplattform, wahrnehmen. Hierzu werden die Affiliate-Links und unsere Angebote um bestimmte Werte ergänzt, die ein Bestandteil des Links oder anderweitig, z.B. in einem Cookie, gesetzt werden können. Zu den Werten gehören insbesondere die Ausgangswebseite (Referrer), Zeitpunkt, eine Online-Kennung der Betreiber der Webseite, auf der sich der Affiliate-Link befand, eine Online-Kennung des jeweiligen Angebotes, eine Online-Kennung des Nutzers, als auch Tracking-spezifische Werte wie z.B. Werbemittel-ID, Partner-ID und Kategorisierungen.
Bei der von uns verwendeten Online-Kennungen der Nutzer, handelt es sich um pseudonyme Werte. D.h. die Online-Kennungen enthalten selbst keine personenbezogenen Daten wie Namen oder E-Mailadressen. Sie helfen uns nur zu bestimmen ob derselbe Nutzer, der auf einen Affiliate-Link geklickt oder sich über unser Onlineangebot für ein Angebot interessiert hat, das Angebot wahrgenommen, d.h. z.B. einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Die Online-Kennung ist jedoch insoweit personenbezogen, als dem Partnerunternehmen und auch uns, die Online-Kennung zusammen mit anderen Nutzerdaten vorliegen. Nur so kann das Partnerunternehmen uns mitteilen, ob derjenige Nutzer das Angebot wahrgenommen hat und wir z.B. den Bonus auszahlen können.
Amazon-Partnerprogramm
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Affilinet-Partnerprogramm
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Registrierfunktion
Nutzer können ein Nutzerkonto anlegen. Im Rahmen der Registrierung werden die erforderlichen Pflichtangaben den Nutzern mitgeteilt und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zu Zwecken der Bereitstellung des Nutzerkontos verarbeitet. Zu den verarbeiteten Daten gehören insbesondere die Login-Informationen (Name, Passwort sowie eine E-Mailadresse). Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Nutzerkontos und dessen Zwecks verwendet.
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Kommentare und Beiträge
Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.
Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.
Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookies zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.
Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.
Kommentarabonnements
Die Nachfolgekommentare können durch Nutzer mit deren Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO abonniert werden. Die Nutzer erhalten eine Bestätigungsemail, um zu überprüfen, ob sie der Inhaber der eingegebenen Emailadresse sind. Nutzer können laufende Kommentarabonnements jederzeit abbestellen. Die Bestätigungsemail wird Hinweise zu den Widerrufsmöglichkeiten enthalten. Für die Zwecke des Nachweises der Einwilligung der Nutzer, speichern wir den Anmeldezeitpunkt nebst der IP-Adresse der Nutzer und löschen diese Informationen, wenn Nutzer sich von dem Abonnement abmelden.
Sie können den Empfang unseres Abonnemenets jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Wir können die ausgetragenen E-Mailadressen bis zu drei Jahren auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern bevor wir sie löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung bestätigt wird.
Akismet Anti-Spam-Prüfung
Unser Onlineangebot nutzt den Dienst „Akismet“, der von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten wird. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Mit Hilfe dieses Dienstes werden Kommentare echter Menschen von Spam-Kommentaren unterschieden. Dazu werden alle Kommentarangaben an einen Server in den USA verschickt, wo sie analysiert und für Vergleichszwecke vier Tage lang gespeichert werden. Ist ein Kommentar als Spam eingestuft worden, werden die Daten über diese Zeit hinaus gespeichert. Zu diesen Angaben gehören der eingegebene Name, die Emailadresse, die IP-Adresse, der Kommentarinhalt, der Referrer, Angaben zum verwendeten Browser sowie dem Computersystem und die Zeit des Eintrags.
Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Akismet finden sich in den Datenschutzhinweisen von Automattic: https://automattic.com/privacy/.
Nutzer können gerne Pseudonyme nutzen, oder auf die Eingabe des Namens oder der Emailadresse verzichten. Sie können die Übertragung der Daten komplett verhindern, indem Sie unser Kommentarsystem nicht nutzen. Das wäre schade, aber leider sehen wir sonst keine Alternativen, die ebenso effektiv arbeiten.
Abruf von Profilbildern bei Gravatar
Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes und insbesondere im Blog den Dienst Gravatar der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, ein.
Gravatar ist ein Dienst, bei dem sich Nutzer anmelden und Profilbilder und ihre E-Mailadressen hinterlegen können. Wenn Nutzer mit der jeweiligen E-Mailadresse auf anderen Onlinepräsenzen (vor allem in Blogs) Beiträge oder Kommentare hinterlassen, können so deren Profilbilder neben den Beiträgen oder Kommentaren dargestellt werden. Hierzu wird die von den Nutzern mitgeteilte E-Mailadresse an Gravatar zwecks Prüfung, ob zu ihr ein Profil gespeichert ist, verschlüsselt übermittelt. Dies ist der einzige Zweck der Übermittlung der E-Mailadresse und sie wird nicht für andere Zwecke verwendet, sondern danach gelöscht.
Die Nutzung von Gravatar erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, da wir mit Hilfe von Gravatar den Beitrags- und Kommentarverfassern die Möglichkeit bieten ihre Beiträge mit einem Profilbild zu personalisieren.
Durch die Anzeige der Bilder bringt Gravatar die IP-Adresse der Nutzer in Erfahrung, da dies für eine Kommunikation zwischen einem Browser und einem Onlineservice notwendig ist. Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Gravatar finden sich in den Datenschutzhinweisen von Automattic: https://automattic.com/privacy/.
Wenn Nutzer nicht möchten, dass ein mit Ihrer E-Mail-Adresse bei Gravatar verknüpftes Benutzerbild in den Kommentaren erscheint, sollten Sie zum Kommentieren eine E-Mail-Adresse nutzen, welche nicht bei Gravatar hinterlegt ist. Wir weisen ferner darauf hin, dass es auch möglich ist eine anonyme oder gar keine E-Mailadresse zu verwenden, falls die Nutzer nicht wünschen, dass die eigene E-Mailadresse an Gravatar übersendet wird. Nutzer können die Übertragung der Daten komplett verhindern, indem Sie unser Kommentarsystem nicht nutzen.
Abruf von Emojis und Smilies
Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.
Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Hosting und E-Mail-Versand
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Google Tag Manager
Google Tag Manager ist eine Lösung, mit der wir sog. Website-Tags über eine Oberfläche verwalten können (und so z.B. Google Analytics sowie andere Google-Marketing-Dienste in unser Onlineangebot einbinden). Der Tag Manager selbst (welches die Tags implementiert) verarbeitet keine personenbezogenen Daten der Nutzer. Im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer wird auf die folgenden Angaben zu den Google-Diensten verwiesen. Nutzungsrichtlinien: https://www.google.com/intl/de/tagmanager/use-policy.html.
Google Adsense mit personalisierten Anzeigen
Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) die Dienste der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“).
Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).
Wir Nutzen den Dienst AdSense, mit dessen Hilfe Anzeigen in unsere Webseite eingeblendet und wir für deren Einblendung oder sonstige Nutzung eine Entlohnung erhalten. Zu diesen Zwecken werden Nutzungsdaten, wie z.B. der Klick auf eine Anzeige und die IP-Adresse der Nutzer verarbeitet, wobei die IP-Adresse um die letzten beiden Stellen gekürzt wird. Daher erfolgt die Verarbeitung der Daten der Nutzer pseudonymisiert.
Wir setzen Adsense mit personalisierten Anzeigen ein. Dabei zieht Google auf Grundlage der von Nutzern besuchten Websites oder verwendeten Apps und den so erstellten Nutzerprofilen Rückschlüsse auf deren Interessen. Werbetreibende nutzen diese Informationen, um ihre Kampagnen an diesen Interessen auszurichten, was für Nutzer und Werbetreibende gleichermaßen von Vorteil ist. Für Google sind Anzeigen dann personalisiert, wenn erfasste oder bekannte Daten die Anzeigenauswahl bestimmen oder beeinflussen. Dazu zählen unter anderem frühere Suchanfragen, Aktivitäten, Websitebesuche, die Verwendung von Apps, demografische und Standortinformationen. Im Einzelnen umfasst dies: demografisches Targeting, Targeting auf Interessenkategorien, Remarketing sowie Targeting auf Listen zum Kundenabgleich und Zielgruppenlisten, die in DoubleClick Bid Manager oder Campaign Manager hochgeladen wurden.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).
Google Adsense mit nicht-personalisierten Anzeigen
Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) die Dienste der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“).
Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).
Wir Nutzen den Dienst AdSense, mit dessen Hilfe Anzeigen in unsere Webseite eingeblendet und wir für deren Einblendung oder sonstige Nutzung eine Entlohnung erhalten. Zu diesen Zwecken werden Nutzungsdaten, wie z.B. der Klick auf eine Anzeige und die IP-Adresse der Nutzer verarbeitet, wobei die IP-Adresse um die letzten beiden Stellen gekürzt wird. Daher erfolgt die Verarbeitung der Daten der Nutzer pseudonymisiert.
Wir setzen Adsense mit nicht-personalisierten Anzeigen ein. Dabei werden die Anzeigen nicht auf Grundlage von Nutzerprofilen angezeigt. Nicht personalisierte Anzeigen basieren nicht auf früherem Nutzerverhalten. Beim Targeting werden Kontextinformationen herangezogen, unter anderem ein grobes (z. B. auf Ortsebene) geografisches Targeting basierend auf dem aktuellen Standort, dem Inhalt auf der aktuellen Website oder der App sowie aktuelle Suchbegriffe. Google unterbindet jedwedes personalisierte Targeting, also auch demografisches Targeting und Targeting auf Basis von Nutzerlisten.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).
Google AdWords und Conversion-Messung
Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) die Dienste der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“).
Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).
Wir nutzen das Onlinemarketingverfahren Google "AdWords", um Anzeigen im Google-Werbe-Netzwerk zu platzieren (z.B., in Suchergebnissen, in Videos, auf Webseiten, etc.), damit sie Nutzern angezeigt werden, die ein mutmaßliches Interesse an den Anzeigen haben. Dies erlaubt uns Anzeigen für und innerhalb unseres Onlineangebotes gezielter anzuzeigen, um Nutzern nur Anzeigen zu präsentieren, die potentiell deren Interessen entsprechen. Falls einem Nutzer z.B. Anzeigen für Produkte angezeigt werden, für die er sich auf anderen Onlineangeboten interessiert hat, spricht man hierbei vom „Remarketing“. Zu diesen Zwecken wird bei Aufruf unserer und anderer Webseiten, auf denen das Google-Werbe-Netzwerk aktiv ist, unmittelbar durch Google ein Code von Google ausgeführt und es werden sog. (Re)marketing-Tags (unsichtbare Grafiken oder Code, auch als "Web Beacons" bezeichnet) in die Webseite eingebunden. Mit deren Hilfe wird auf dem Gerät der Nutzer ein individuelles Cookie, d.h. eine kleine Datei abgespeichert (statt Cookies können auch vergleichbare Technologien verwendet werden). In dieser Datei wird vermerkt, welche Webseiten der Nutzer aufgesucht, für welche Inhalte er sich interessiert und welche Angebote der Nutzer geklickt hat, ferner technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung des Onlineangebotes.
Ferner erhalten wir ein individuelles „Conversion-Cookie“. Die mit Hilfe des Cookies eingeholten Informationen dienen Google dazu, Conversion-Statistiken für uns zu erstellen. Wir erfahren jedoch nur die anonyme Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Wir erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Die Daten der Nutzer werden im Rahmen des Google-Werbe-Netzwerks pseudonym verarbeitet. D.h. Google speichert und verarbeitet z.B. nicht den Namen oder E-Mailadresse der Nutzer, sondern verarbeitet die relevanten Daten cookie-bezogen innerhalb pseudonymer Nutzerprofile. D.h. aus der Sicht von Google werden die Anzeigen nicht für eine konkret identifizierte Person verwaltet und angezeigt, sondern für den Cookie-Inhaber, unabhängig davon wer dieser Cookie-Inhaber ist. Dies gilt nicht, wenn ein Nutzer Google ausdrücklich erlaubt hat, die Daten ohne diese Pseudonymisierung zu verarbeiten. Die über die Nutzer gesammelten Informationen werden an Google übermittelt und auf Googles Servern in den USA gespeichert.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).
Google Doubleclick
Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) die Dienste der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“).
Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).
Wir nutzen das Onlinemarketingverfahren Google "Doubleclick", um Anzeigen im Google-Werbe-Netzwerk zu platzieren (z.B., in Suchergebnissen, in Videos, auf Webseiten, etc.). Double Click zeichnet sich dadurch aus, dass Anzeigen in Echtzeit anhand mutmaßlicher Interessen der Nutzer angezeigt werden. Dies erlaubt uns Anzeigen für und innerhalb unseres Onlineangebotes gezielter anzuzeigen, um Nutzern nur Anzeigen zu präsentieren, die potentiell deren Interessen entsprechen. Falls einem Nutzer z.B. Anzeigen für Produkte angezeigt werden, für die er sich auf anderen Onlineangeboten interessiert hat, spricht man hierbei vom „Remarketing“. Zu diesen Zwecken wird bei Aufruf unserer und anderer Webseiten, auf denen das Google-Werbe-Netzwerk aktiv ist, unmittelbar durch Google ein Code von Google ausgeführt und es werden sog. (Re)marketing-Tags (unsichtbare Grafiken oder Code, auch als "Web Beacons" bezeichnet) in die Webseite eingebunden. Mit deren Hilfe wird auf dem Gerät der Nutzer ein individuelles Cookie, d.h. eine kleine Datei abgespeichert (statt Cookies können auch vergleichbare Technologien verwendet werden). In dieser Datei wird vermerkt, welche Webseiten der Nutzer aufgesucht, für welche Inhalte er sich interessiert und welche Angebote der Nutzer geklickt hat, ferner technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung des Onlineangebotes.
Es wird ebenfalls die IP-Adresse der Nutzer erfasst, wobei diese innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt und nur in Ausnahmefällen ganz an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt wird. Die vorstehend genannten Informationen können seitens Google auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden. Wenn der Nutzer anschließend andere Webseiten besucht, können ihm entsprechend seiner mutmaßlichen Interessen auf Grundlage seines Nutzerprofiles auf ihn abgestimmten Anzeigen angezeigt werden.
Die Daten der Nutzer werden im Rahmen des Google-Werbe-Netzwerks pseudonym verarbeitet. D.h. Google speichert und verarbeitet z.B. nicht den Namen oder E-Mailadresse der Nutzer, sondern verarbeitet die relevanten Daten cookie-bezogen innerhalb pseudonymer Nutzerprofile. D.h. aus der Sicht von Google werden die Anzeigen nicht für eine konkret identifizierte Person verwaltet und angezeigt, sondern für den Cookie-Inhaber, unabhängig davon wer dieser Cookie-Inhaber ist. Dies gilt nicht, wenn ein Nutzer Google ausdrücklich erlaubt hat, die Daten ohne diese Pseudonymisierung zu verarbeiten. Die von Google-Marketing-Services über die Nutzer gesammelten Informationen werden an Google übermittelt und auf Googles Servern in den USA gespeichert.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).
Facebook-Pixel, Custom Audiences und Facebook-Conversion
Innerhalb unseres Onlineangebotes wird aufgrund unserer berechtigten Interessen an Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes und zu diesen Zwecken das sog. "Facebook-Pixel" des sozialen Netzwerkes Facebook, welches von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA, bzw. falls Sie in der EU ansässig sind, Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"), eingesetzt.
Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active).
Mit Hilfe des Facebook-Pixels ist es Facebook zum einen möglich, die Besucher unseres Onlineangebotes als Zielgruppe für die Darstellung von Anzeigen (sog. "Facebook-Ads") zu bestimmen. Dementsprechend setzen wir das Facebook-Pixel ein, um die durch uns geschalteten Facebook-Ads nur solchen Facebook-Nutzern anzuzeigen, die auch ein Interesse an unserem Onlineangebot gezeigt haben oder die bestimmte Merkmale (z.B. Interessen an bestimmten Themen oder Produkten, die anhand der besuchten Webseiten bestimmt werden) aufweisen, die wir an Facebook übermitteln (sog. „Custom Audiences“). Mit Hilfe des Facebook-Pixels möchten wir auch sicherstellen, dass unsere Facebook-Ads dem potentiellen Interesse der Nutzer entsprechen und nicht belästigend wirken. Mit Hilfe des Facebook-Pixels können wir ferner die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke nachvollziehen, in dem wir sehen ob Nutzer nachdem Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf unsere Website weitergeleitet wurden (sog. „Conversion“).
Die Verarbeitung der Daten durch Facebook erfolgt im Rahmen von Facebooks Datenverwendungsrichtlinie. Dementsprechend generelle Hinweise zur Darstellung von Facebook-Ads, in der Datenverwendungsrichtlinie von Facebook: https://www.facebook.com/policy.php. Spezielle Informationen und Details zum Facebook-Pixel und seiner Funktionsweise erhalten Sie im Hilfebereich von Facebook: https://www.facebook.com/business/help/651294705016616.
Sie können der Erfassung durch den Facebook-Pixel und Verwendung Ihrer Daten zur Darstellung von Facebook-Ads widersprechen. Um einzustellen, welche Arten von Werbeanzeigen Ihnen innerhalb von Facebook angezeigt werden, können Sie die von Facebook eingerichtete Seite aufrufen und dort die Hinweise zu den Einstellungen nutzungsbasierter Werbung befolgen: https://www.facebook.com/settings?tab=ads. Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen.
Sie können dem Einsatz von Cookies, die der Reichweitenmessung und Werbezwecken dienen, ferner über die Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative (http://optout.networkadvertising.org/) und zusätzlich die US-amerikanische Webseite (http://www.aboutads.info/choices) oder die europäische Webseite (http://www.youronlinechoices.com/uk/your-ad-choices/) widersprechen.
Onlinepräsenzen in sozialen Medien
Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.
Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.
Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”).
Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als "Web Beacons" bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die "Pixel-Tags" können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.
Youtube
Wir binden die Videos der Plattform “YouTube” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.
Google Fonts
Wir binden die Schriftarten ("Google Fonts") des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.
Verwendung von Facebook Social Plugins
Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins können Interaktionselemente oder Inhalte (z.B. Videos, Grafiken oder Textbeiträge) darstellen und sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel, den Begriffen "Like", "Gefällt mir" oder einem „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.
Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active).
Wenn ein Nutzer eine Funktion dieses Onlineangebotes aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Gerät eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an das Gerät des Nutzers übermittelt und von diesem in das Onlineangebot eingebunden. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend unserem Kenntnisstand.
Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Onlineangebotes aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Gerät direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer, können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/.
Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Onlineangebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor der Nutzung unseres Onlineangebotes bei Facebook ausloggen und seine Cookies löschen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads oder über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/. Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen.
Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Twitter, angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA, eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Twitter teilen können.
Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Twitter sind, kann Twitter den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen. Twitter ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TORzAAO&status=Active). Datenschutzerklärung: https://twitter.com/de/privacy, Opt-Out: https://twitter.com/personalization.
Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Instagram, angeboten durch die Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA, eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Instagram teilen können. Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Instagram sind, kann Instagram den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen. Datenschutzerklärung von Instagram: http://instagram.com/about/legal/privacy/.
Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Pinterest, angeboten durch die Pinterest Inc., 635 High Street, Palo Alto, CA, 94301, USA, eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Pinterest teilen können. Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Pinterest sind, kann Pinterest den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen. Datenschutzerklärung von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy.
Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Xing, angeboten durch die XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland, eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Xing teilen können. Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Xing sind, kann Xing den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen. Datenschutzerklärung von Xing: https://www.xing.com/app/share?op=data_protection..
Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes LinkedIn, angeboten durch die inkedIn Ireland Unlimited Company Wilton Place, Dublin 2, Irland, eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von LinkedIn teilen können. Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform LinkedIn sind, kann LinkedIn den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen. Datenschutzerklärung von LinkedIn: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy.. LinkedIn ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000L0UZAA0&status=Active). Datenschutzerklärung: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy, Opt-Out: https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls/retargeting-opt-out.
Google+
Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte der Plattform Google+, angeboten durch die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“), eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Google teilen können. Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Google+ sind, kann Google den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen.
Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active). Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).
Sharing-Funktionen von AddThis
Innerhalb unseres Onlineangebotes wird der Dienst "AddThis" (1595 Spring Hill Rd Suite 300 Vienna, VA 22182, USA) zum Teilen von Inhalten dieses Onlineangebotes innerhalb sozialer Netzwerke eingesetzt (sog. Sharing).
Die Nutzung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer Verbreitung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.
AddThis nutzt die personenbezogenen Informationen der Nutzer für die Zurverfügungstellung und das Ausführen der Sharing-Funktionen. Darüber hinaus kann AddThis pseudonyme Informationen der Nutzer zu Marketingzwecken nutzen. Diese Daten werden mithilfe von sog. "Cookie"-Textdateien auf dem Computer der Nutzer gespeichert. Datenschutzerklärung: http://www.addthis.com/privacy, Opt-Out: http://www.addthis.com/privacy/opt-out.
Shariff-Sharingfunktionen
Wir verwenden die datenschutzsicheren „Shariff“-Schaltflächen. „Shariff“ wurde entwickelt, um mehr Privatsphäre im Netz zu ermöglichen und die üblichen "Share"-Buttons der sozialen Netzwerke zu ersetzen. Dabei stellt nicht der Browser der Nutzer, sondern der Server auf dem sich dieses Onlineangebot befindet, eine Verbindung mit dem Server der jeweiligen Social-Media-Plattformen her und fragt z.B. die Anzahl von Likes, etc. ab. Der Nutzer bleibt hierbei anonym. Mehr Informationen zum Shariff-Projekt finden Sie bei den Entwicklern von dem Magazin c't: www.ct.de.
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
Donnerstag, 4. Februar 2016
Produktproben und Kostenloses: Neuerungen in der Krankenversicherung 2016
Produktproben und Kostenloses: Neuerungen in der Krankenversicherung 2016: Zum Jahr 2016 gibt es einige Änderungen und Neuerungen in der Krankenversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze ist von 54.500,00 € auf...
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
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Neuerungen in der Krankenversicherung 2016
Zum Jahr 2016 gibt es einige Änderungen und Neuerungen in der Krankenversicherung:
Die Versicherungspflichtgrenze ist von 54.500,00 € auf 56.250,00 € gestiegen.
Wer also weniger als 4.687,50 € brutto im Monat verdient, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Man kann aber auch in die private Krankenversicherung wechseln. Wer über 4.687,50 € brutto verdient, kann sich grundsätzlich privat versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bleiben.
Ein Wechsel von der GKV zur PKV sollte gut überlegt sein. Bei der PKV (privaten Krankenversicherung) kommt es nicht auf das Einkommen an. Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge der privaten Krankenversicherung sind der Leistungsumfang, das Alter und der Gesundheitszustand. Weiterhin bietet die private Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung. Beamte und Selbstständige sind grundsätzlich nicht gesetzlich pflichtversichert.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von 4.125,00 Euro auf 4237,50 € im Monat gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welcher Gehaltsgrenze Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung fällig werden. Der Arbeitnehmeranteil steigt somit von monatlich 301,13 auf 309,34 Euro.
Der Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer und Rentner allein zahlen ist von einigen Kassen ebenfalls erhöht worden, von bisher 0,9 auf 1,1 Prozent. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist ebenso der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen, von 602,00 € auf 619,00 € monatlich. Für Selbstständige mit einem Kind beläuft sich der monatliche durchschnittliche Zusatzbetrag auf 370 €.
In der Regel kann nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse gewechselt werden. Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende.
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Die Versicherungspflichtgrenze ist von 54.500,00 € auf 56.250,00 € gestiegen.
Wer also weniger als 4.687,50 € brutto im Monat verdient, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Man kann aber auch in die private Krankenversicherung wechseln. Wer über 4.687,50 € brutto verdient, kann sich grundsätzlich privat versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bleiben.
Ein Wechsel von der GKV zur PKV sollte gut überlegt sein. Bei der PKV (privaten Krankenversicherung) kommt es nicht auf das Einkommen an. Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge der privaten Krankenversicherung sind der Leistungsumfang, das Alter und der Gesundheitszustand. Weiterhin bietet die private Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung. Beamte und Selbstständige sind grundsätzlich nicht gesetzlich pflichtversichert.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von 4.125,00 Euro auf 4237,50 € im Monat gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welcher Gehaltsgrenze Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung fällig werden. Der Arbeitnehmeranteil steigt somit von monatlich 301,13 auf 309,34 Euro.
Der Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer und Rentner allein zahlen ist von einigen Kassen ebenfalls erhöht worden, von bisher 0,9 auf 1,1 Prozent. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist ebenso der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen, von 602,00 € auf 619,00 € monatlich. Für Selbstständige mit einem Kind beläuft sich der monatliche durchschnittliche Zusatzbetrag auf 370 €.
In der Regel kann nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse gewechselt werden. Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende.
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Montag, 11. Januar 2016
Wer muß Winterdienst machen und Schnee schippen
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Der Winter ist in Deutschland angekommen. Außer den schönen Seiten des Winters wie Schlitten fahren für die Kinder, gibt es einige Nachteile und Pflichten wie Schnee schippen.
Wer muß Winterdienst machen und den Schnee vor dem Haus wegschippen?
Grundsätzlich gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus, bzw. ein Gehstreifen vor Häusern ohne Bürgersteig, der Haupteingang zum Haus, der Weg zu den Mülltonnen und Garagen frei sein muß. Das heißt, das entweder die Wege gestreut werden oder eben der Schnee weggeschippt wird. Als Streugut bieten sich Granulat, Splitt, Asche Sand oder Salz an. Streusalz ist nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die genauen Richtlinien
findet man in der Straßenreinigungssatzung. Oder Sie erkundigen sich bei der Stadt.
Der freie zu begehende Weg sollte in etwa 1,50 m breit sein, so dass 2 Erwachsene nebeneinander her gehen können.
Auch Radwege müssen geräumt werden, aber nur dann, wenn die Radwege auf gleicher Ebene wie der Gehweg liegt und durch eine Markierung erkennbar ist.
Zugänge zu parkenden Autos braucht nicht geräumt zu werden.
Schneit es den ganzen Tag kann man warten, bis sich das Wetter beruhigt hat. Dabei dürfen aber keine Eisflächen offen liegen. Diese bergen eine große Verletzungsgefahr für die Passanten. Gegebenenfalls mehrere Male täglich streuen oder Schnee wegkehren.
Wohin mit den Schneemassen?
Der weggeschaufelte Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder Straße geschippt werden.
Der Schnee darf auf dem Bürgersteig aufgetürmt werden, dabei darauf achten, dass der Durchgang für die Passanten breit genug ist.
Zu welcher Uhrzeit muß der Schnee geräumt werden?
Vor 7.00 Uhr morgens und nach 20.00 Uhr braucht nicht geräumt zu werden. Hier gibt es Ausnahmen, etwa Restaurantbesitzer, die für ihre Gäste einen Weg schaufeln sollten. In den meisten Städten sollten die Gehwege ab 7 Uhr morgens vom Schnee befreit und/oder der Weg gestreut sein.
Zunächst einmal ist der Eigentümer eines Hauses dazu verpflichtet, für einen Winterdienst zu sorgen. Das kann der Hauseigentümer selbst sein, der Hausmeister, ein Bewohner des Hauses, ein Bekannter oder ein professioneller Räumdienst.
Die letztendliche Verantwortung für das Schnee schaufeln obliegt dem Hauseigentümer. Er muß die Leute entsprechend einsetzen und delegieren. Auch die Utensilien, wie Streusalz, Streugranulat, Schneeschaufeln und Besen für die Beseitigung des Schnees vor dem Haus muß der Eigentümer des Hauses zur Verfügung stellen.
Bei Verhinderung durch Krankheit oder Urlaub muß für eine Vertretung sorgen, die für ihn den Winterdienst übernimmt. Ist jemand zu krank oder zu alt für den Schneedienst, besteht aber wohl die finanzielle Verpflichtung, sich an einem zu beauftragenden professionellen Winterräumdienst zu beteiligen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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Grundsätzlich gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus, bzw. ein Gehstreifen vor Häusern ohne Bürgersteig, der Haupteingang zum Haus, der Weg zu den Mülltonnen und Garagen frei sein muß. Das heißt, das entweder die Wege gestreut werden oder eben der Schnee weggeschippt wird. Als Streugut bieten sich Granulat, Splitt, Asche Sand oder Salz an. Streusalz ist nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die genauen Richtlinien
findet man in der Straßenreinigungssatzung. Oder Sie erkundigen sich bei der Stadt.
Der freie zu begehende Weg sollte in etwa 1,50 m breit sein, so dass 2 Erwachsene nebeneinander her gehen können.
Auch Radwege müssen geräumt werden, aber nur dann, wenn die Radwege auf gleicher Ebene wie der Gehweg liegt und durch eine Markierung erkennbar ist.
Zugänge zu parkenden Autos braucht nicht geräumt zu werden.
Schneit es den ganzen Tag kann man warten, bis sich das Wetter beruhigt hat. Dabei dürfen aber keine Eisflächen offen liegen. Diese bergen eine große Verletzungsgefahr für die Passanten. Gegebenenfalls mehrere Male täglich streuen oder Schnee wegkehren.
Wohin mit den Schneemassen?
Der weggeschaufelte Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder Straße geschippt werden.
Der Schnee darf auf dem Bürgersteig aufgetürmt werden, dabei darauf achten, dass der Durchgang für die Passanten breit genug ist.
Zu welcher Uhrzeit muß der Schnee geräumt werden?
Vor 7.00 Uhr morgens und nach 20.00 Uhr braucht nicht geräumt zu werden. Hier gibt es Ausnahmen, etwa Restaurantbesitzer, die für ihre Gäste einen Weg schaufeln sollten. In den meisten Städten sollten die Gehwege ab 7 Uhr morgens vom Schnee befreit und/oder der Weg gestreut sein.
Zunächst einmal ist der Eigentümer eines Hauses dazu verpflichtet, für einen Winterdienst zu sorgen. Das kann der Hauseigentümer selbst sein, der Hausmeister, ein Bewohner des Hauses, ein Bekannter oder ein professioneller Räumdienst.
Die letztendliche Verantwortung für das Schnee schaufeln obliegt dem Hauseigentümer. Er muß die Leute entsprechend einsetzen und delegieren. Auch die Utensilien, wie Streusalz, Streugranulat, Schneeschaufeln und Besen für die Beseitigung des Schnees vor dem Haus muß der Eigentümer des Hauses zur Verfügung stellen.
Bei Verhinderung durch Krankheit oder Urlaub muß für eine Vertretung sorgen, die für ihn den Winterdienst übernimmt. Ist jemand zu krank oder zu alt für den Schneedienst, besteht aber wohl die finanzielle Verpflichtung, sich an einem zu beauftragenden professionellen Winterräumdienst zu beteiligen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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Sonntag, 10. Januar 2016
Selbstgestrickte Socken aus Opal Wolle
Heute möchte ich Euch ein Paar selbstgestrickte Socken aus der Opalwolle zeigen.
Die Socken sind mit der 4-fach Opalwolle "Der kleine Prinz" gestrickt.
Die Opalwolle lässt sich sehr gut stricken, liegt angenehm in der Hand und durch den interessanten Farbverlauf gestaltet sich das Socken stricken recht kurzweilig.
Die Wolle "Der kleine Prinz" besteht aus 75% Schurwolle und 25 % Polyamid.
Sockengröße ist 37/38.
Der kleine Prinz ist der gleichnamige Titel eines Buches von Antoine de Saint-Exupery. Der Originaltitel lautet aus dem Französischem (Le Petit Prince).
Der kleine Prinz ist eine sehr schöne Erzählung mit tollen Illustrationen, welche 1943 in New York erschienen ist.
In der Erzählung geht es um den Werteverfall der Gesellschaft und das "moralische Denken" und gleichzeitig ein Plädoyer für Freundlichkeit und Menschlichkeit.
Kostenlose Anleitungen zum Socken stricken hier:
Die Socken sind mit der 4-fach Opalwolle "Der kleine Prinz" gestrickt.
Die Opalwolle lässt sich sehr gut stricken, liegt angenehm in der Hand und durch den interessanten Farbverlauf gestaltet sich das Socken stricken recht kurzweilig.
Die Wolle "Der kleine Prinz" besteht aus 75% Schurwolle und 25 % Polyamid.
Sockengröße ist 37/38.
Gestrickte Socken Opalwolle "Der kleine Prinz" |
Der kleine Prinz ist der gleichnamige Titel eines Buches von Antoine de Saint-Exupery. Der Originaltitel lautet aus dem Französischem (Le Petit Prince).
Der kleine Prinz ist eine sehr schöne Erzählung mit tollen Illustrationen, welche 1943 in New York erschienen ist.
In der Erzählung geht es um den Werteverfall der Gesellschaft und das "moralische Denken" und gleichzeitig ein Plädoyer für Freundlichkeit und Menschlichkeit.
Kostenlose Anleitungen zum Socken stricken hier:
Dienstag, 30. Juni 2015
Grill-Urteile-Tips-Balkon-Garten-Park
Das Grillvergnügen ist eins der liebsten Freizeitvergnügen einer der Höhepunkte des Sommers und macht in geselliger Runde viel Spass.
Leckere Grillrezepte finden Sie hier:
www.gratisproben.net/rezepte-saftige-schweinesteaks.html
Allerdings sorgt das Grillen auf dem Balkon, im Garten oder im öffentlichen Grün wie Parks, Wiesen, etc. immer wieder für Diskussionen. Die einen lieben das Bruzzeln und Braten unter freiem Himmel. Die anderen fühlen sich von dem aufsteigenden Rauch und dem Grillgeruch gestört.
Ein CDU-Politiker fordert jetzt sogar eine Grillsteuer.
Leider ist es tatsächlich so, dass die Müllberge, die nach dem Grillen anfallen, immer häufiger einfach am Grillplatz liegen bleiben.
Manchmal liegt es einfach nur an hoffnungslos überfüllten Papierkörben. Manchmal liegt es aber auch an der Gedankenlosigkeit der grillfreudigen Teilnehmer.
Abhilfe würde hier ein Mitführen von genügend Mülltüten schaffen.
So kann der angefallene Müll-Unrat sofort selbst von jedem Grillenden in die Müllsäcke gegeben und im Hausmüll entsorgt werden.
Denn das anschließende Säubern und Reinigen der Parks nach einem sonnigen Wochenende, an dem in Parks und in öffentlichen Grünflächen Heerscharen von Griller unterwegs waren, kostet die Städte einige Hunderttausende von Euros.
So gesehen, ist eine Grillsteuer für die anschließenden Reinigungaktionen dann schon gerechtfertigt. Vergleichbar mit den Müllgebühren, die für das Abholen und Entsorgen des privaten Hausmülls gezahlt werden.
Besondere Vorsicht ist bei Einweggrills
geboten. Einweggrills können den Rasenbereich, auf dem sie abgestellt werden, stark beschädigen und verbrennen. Wer mit Einweggrills arbeitet, sollte eine Betonfläche zum Abstellen suchen oder den Grill mit Steinen bzw. andere feuerfeste Unterlagen unterlegen.
Wenn jeder ein wenig Rücksicht auf seine Mitmenschen und die Umwelt nimmt, sollte auch das Grillen wieder ein freudiges Vergnügen für alle sein.
Grillen auf dem Balkon/Terrasse oder im Garten ist mit gewissen Regeln grundsätzlich erlaubt, es sei denn, der Mietvertrag verbietet das Grillen.
Sollte trotz Verbotes im Mietvertrag gegrillt werden, riskiert man eine Abmahnung seitens des Vermieters. Im schlimmsten Fall, z.B. bei ständigen Verstößen gegen das Verbot, droht die Wohnungs-Kündigung.
Eine Alternative für das Grillen auf dem Balkon können Elektrogrills sein. Wird ein Holzkohlegrill verwendet, verhindern Aluschalen das Tropfen des Fetts in die Glut, sodass nicht zu viel Qualm aufsteigt und sich keine krebserregenden Stoffe bilden. Eine Alternative zu Aluschalen sind: Specksteine, Schiefer, Rharberblätter, Kohlblätter.
Ein wichtiger Punkt ist natürlich, dass die Nachbarn vom aufsteigenden Grillrauch so wenig wie möglich belästigt werden. Ganz vermeiden läßt es sich allerdings nicht, dass der unmittelbare Nachbar den Grillrauch mitbekommt. Eine Einladung des Nachbarn zur Grillfeier oder die Übergabe eines leckeren gegrillten Würstchen für den Nachbarn können schon eine Menge Unfrieden abhalten.
Da sicherlich nicht tagtäglich gegrillt wird, sollten auch "Nicht-Griller" Verständnis zeigen.
Hier noch einige Urteile zum Thema Grillen:
Landgericht Stuttgart (10 T 359/96)
Grillen ist kein "Relikt aus der Steinzeit" - Grillen stellt in einer multikulturellen Freizeitgesellschaft, die von einer zunehmenden Rückbesinnung auf die Natur geprägt ist, eine übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen jeglicher Art dar - nicht ein "Relikt aus der Steinzeit". Deshalb darf einem Wohnungseigentümer von den übrigen nicht generell das Grillen (hier: auf der Terrasse) untersagt werden; dreimal pro Jahr ist nicht überzogen.
Das BayObLG (AZ: 2 Z BR 6/99) sagt:
Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage ist generell gestattet. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr.
LG Stuttgart (AZ: 10 T 359/96)
erlaubt Grillen dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr auf der Terrasse.
Das Amtsgericht Bonn (AZ: 6 C 545/96)
erlaubt Mietern von April bis September einmal im Monat auf Balkon oder Terrasse zu grillen.
Die betroffenen Nachbarn sollten 48 Stunden vor dem Grillen informiert werden.
Exzessives Grillen mit viel Rauch und Fettdünsten gleicht einer Belästigung und rechtfertigt gegebenenfalls eine Mietkürzung.
Landgericht Bochum (AZ: 8 KLS 2 Js 359/01)
Spiritus muß nach dem Grillen vom Grill kindersicher entfernt werden. Wenn eine Grillgemeinschaft nach einer Grillfeier eine Flasche mit Brennspiritus stehen lässt, die am nächsten Tag von Kindern gefunden wird (wobei sie explodiert), so machen
sich die zwei "Haupttäter" (hier der Veranstalter der Feier und der "Griller") der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wenn eines der Kinder schwer verbrannt wird.
Hier mussten jeweils 90 Tagessätze a 10 Euro Geldstrafe bezahlt werden.
Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 13 U 53/02)
Grillt der Nachbar eines Hauseigentümers im Sommer fast täglich bis nach 22.00 Uhr (und läuft zudem der Fernseher in der Garage), so dass es zu erheblichen
Ruhestörungen und Geruchsbelästigungen kommt, dann kann der beeinträchtigte Nachbar durchsetzen, dass nur noch bis zu vier Mal (zu besonderen Anlässen) gegrillt wird. Da das Haus hier nur zur "Grillseite" hingelüftet werden kann, kommt es in diesem Fall zwangsläufig zu Belästigungen.
Landgericht München I (15 S 22735/03)
16 Grillaktionen pro Sommer werden geduldet, wenn zwei Eigentümer eines Anwesens mit
Garten nicht beweisen können, dass die Rauchentwicklung durch das Grillen ihres Nachbarn (hier angeführt: 16mal in 4 Monaten) über den nach dem Emissionsrecht geltenden Luft-Richtlinien liegt, und wird auch durch Zeugen nicht glaubhaft belegt, dass die Beeinträchtigungen objektiv unerträglich sind, so können sie nicht
verlangen, dass der nachbarschaftliche Grillfreund seinen Grill entfernt.
Bayerisches Oberstes Landesgericht (AZ: 2Z BR 49/04)
Was schon da war, muss (meistens) akzeptiert werden: Befindet sich in einer Wohnungseigentumsanlage bereits ein Grillplatz, bevor eine neue Eigentümerin einzieht, so kann sie Jahre später nicht die Beseitigung der (hier 15 Meter von ihrer Wohnung entfernten) Grillanlage verlangen, wenn nicht alle anderen Wohnungseigentümer damit einverstanden sind. Denn beim Abriss würde es sich um eine "bauliche Veränderung" handeln, für die Einstimmigkeit notwendig ist.
Verwaltungsgericht Minden (AZ: 11 K 1863/02)
Werden Nachbarn eines öffentlichen Grillplatzes unerträglich in ihrer Nachtruhe gestört, so genügt es nicht, dass die Kommune als Betreiber des Platzes
per Satzung "Verhaltensvorschriften" zur Benutzung erlässt (die hier aber unkontrolliert blieben und deshalb auch keine Besserung erzielt wurde). Sie muss gegebenenfalls einen "städtischen Ordnungsdienst" einrichten oder den Grillplatz "völlig schließen".
Landgericht Essen (AZ: 10S 438/01)
Ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung das Grillen untersagt, muß der Mieter sich dran halten. Dieses betrifft sowohl einen Holzkohlegrill alsauch einen Elektrogrill.
Ansonsten kann die fristlose Kündigung drohen.
Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 5SS (OWI) 149/95)
In einem Mehrfamilienhaus mit Garten wurde eine Grillparty von einem Nachbarn mit einigen Gästen veranstaltet.
Die Grillerei begann ca. gegen 19 und dauerte bis ca. 21.30 Uhr.
Einer der Nachbarn beschwerte sich um 20 Uhr über die Rauchentwicklung. Die Party insgesamt
war gegen 2.30 Uhr in der Nacht zu Ende.
Der sich gestört fühlende Nachbar klagte und die Richter gaben ihm Recht. Die Richter bezogen sich auf die Lärmbelästigung und die Belästigung durch den Qualm, der in die Wohnung zog.
Der Veranstalter der Party musste eine Geldstrafe in Höhe von 200 D-Mark zahlen.
Oberlandesgericht in Frankfurt (20W 119/06)
Eine Familie klagte, weil ihre Gegner auf der fünf Meter entfernten Terrasse vier bis fünf mal jährlich einen Holzkohletischgrill nutzt. Der Rauch ziehe zur Terrasse und in die Wohnräume. Das Gericht gab in diesem Fall der Familie Recht und die Kläger müssten diese Beeinträchtigung hinnehmen.
Leckere Grillrezepte finden Sie hier:
www.gratisproben.net/rezepte-saftige-schweinesteaks.html
Allerdings sorgt das Grillen auf dem Balkon, im Garten oder im öffentlichen Grün wie Parks, Wiesen, etc. immer wieder für Diskussionen. Die einen lieben das Bruzzeln und Braten unter freiem Himmel. Die anderen fühlen sich von dem aufsteigenden Rauch und dem Grillgeruch gestört.
Ein CDU-Politiker fordert jetzt sogar eine Grillsteuer.
Leider ist es tatsächlich so, dass die Müllberge, die nach dem Grillen anfallen, immer häufiger einfach am Grillplatz liegen bleiben.
Manchmal liegt es einfach nur an hoffnungslos überfüllten Papierkörben. Manchmal liegt es aber auch an der Gedankenlosigkeit der grillfreudigen Teilnehmer.
Abhilfe würde hier ein Mitführen von genügend Mülltüten schaffen.
So kann der angefallene Müll-Unrat sofort selbst von jedem Grillenden in die Müllsäcke gegeben und im Hausmüll entsorgt werden.
Denn das anschließende Säubern und Reinigen der Parks nach einem sonnigen Wochenende, an dem in Parks und in öffentlichen Grünflächen Heerscharen von Griller unterwegs waren, kostet die Städte einige Hunderttausende von Euros.
So gesehen, ist eine Grillsteuer für die anschließenden Reinigungaktionen dann schon gerechtfertigt. Vergleichbar mit den Müllgebühren, die für das Abholen und Entsorgen des privaten Hausmülls gezahlt werden.
Besondere Vorsicht ist bei Einweggrills
geboten. Einweggrills können den Rasenbereich, auf dem sie abgestellt werden, stark beschädigen und verbrennen. Wer mit Einweggrills arbeitet, sollte eine Betonfläche zum Abstellen suchen oder den Grill mit Steinen bzw. andere feuerfeste Unterlagen unterlegen.
Wenn jeder ein wenig Rücksicht auf seine Mitmenschen und die Umwelt nimmt, sollte auch das Grillen wieder ein freudiges Vergnügen für alle sein.
Grillen auf dem Balkon/Terrasse oder im Garten ist mit gewissen Regeln grundsätzlich erlaubt, es sei denn, der Mietvertrag verbietet das Grillen.
Sollte trotz Verbotes im Mietvertrag gegrillt werden, riskiert man eine Abmahnung seitens des Vermieters. Im schlimmsten Fall, z.B. bei ständigen Verstößen gegen das Verbot, droht die Wohnungs-Kündigung.
Eine Alternative für das Grillen auf dem Balkon können Elektrogrills sein. Wird ein Holzkohlegrill verwendet, verhindern Aluschalen das Tropfen des Fetts in die Glut, sodass nicht zu viel Qualm aufsteigt und sich keine krebserregenden Stoffe bilden. Eine Alternative zu Aluschalen sind: Specksteine, Schiefer, Rharberblätter, Kohlblätter.
Ein wichtiger Punkt ist natürlich, dass die Nachbarn vom aufsteigenden Grillrauch so wenig wie möglich belästigt werden. Ganz vermeiden läßt es sich allerdings nicht, dass der unmittelbare Nachbar den Grillrauch mitbekommt. Eine Einladung des Nachbarn zur Grillfeier oder die Übergabe eines leckeren gegrillten Würstchen für den Nachbarn können schon eine Menge Unfrieden abhalten.
Da sicherlich nicht tagtäglich gegrillt wird, sollten auch "Nicht-Griller" Verständnis zeigen.
Hier noch einige Urteile zum Thema Grillen:
Landgericht Stuttgart (10 T 359/96)
Grillen ist kein "Relikt aus der Steinzeit" - Grillen stellt in einer multikulturellen Freizeitgesellschaft, die von einer zunehmenden Rückbesinnung auf die Natur geprägt ist, eine übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen jeglicher Art dar - nicht ein "Relikt aus der Steinzeit". Deshalb darf einem Wohnungseigentümer von den übrigen nicht generell das Grillen (hier: auf der Terrasse) untersagt werden; dreimal pro Jahr ist nicht überzogen.
Das BayObLG (AZ: 2 Z BR 6/99) sagt:
Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage ist generell gestattet. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr.
LG Stuttgart (AZ: 10 T 359/96)
erlaubt Grillen dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr auf der Terrasse.
Das Amtsgericht Bonn (AZ: 6 C 545/96)
erlaubt Mietern von April bis September einmal im Monat auf Balkon oder Terrasse zu grillen.
Die betroffenen Nachbarn sollten 48 Stunden vor dem Grillen informiert werden.
Exzessives Grillen mit viel Rauch und Fettdünsten gleicht einer Belästigung und rechtfertigt gegebenenfalls eine Mietkürzung.
Landgericht Bochum (AZ: 8 KLS 2 Js 359/01)
Spiritus muß nach dem Grillen vom Grill kindersicher entfernt werden. Wenn eine Grillgemeinschaft nach einer Grillfeier eine Flasche mit Brennspiritus stehen lässt, die am nächsten Tag von Kindern gefunden wird (wobei sie explodiert), so machen
sich die zwei "Haupttäter" (hier der Veranstalter der Feier und der "Griller") der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wenn eines der Kinder schwer verbrannt wird.
Hier mussten jeweils 90 Tagessätze a 10 Euro Geldstrafe bezahlt werden.
Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 13 U 53/02)
Grillt der Nachbar eines Hauseigentümers im Sommer fast täglich bis nach 22.00 Uhr (und läuft zudem der Fernseher in der Garage), so dass es zu erheblichen
Ruhestörungen und Geruchsbelästigungen kommt, dann kann der beeinträchtigte Nachbar durchsetzen, dass nur noch bis zu vier Mal (zu besonderen Anlässen) gegrillt wird. Da das Haus hier nur zur "Grillseite" hingelüftet werden kann, kommt es in diesem Fall zwangsläufig zu Belästigungen.
Landgericht München I (15 S 22735/03)
16 Grillaktionen pro Sommer werden geduldet, wenn zwei Eigentümer eines Anwesens mit
Garten nicht beweisen können, dass die Rauchentwicklung durch das Grillen ihres Nachbarn (hier angeführt: 16mal in 4 Monaten) über den nach dem Emissionsrecht geltenden Luft-Richtlinien liegt, und wird auch durch Zeugen nicht glaubhaft belegt, dass die Beeinträchtigungen objektiv unerträglich sind, so können sie nicht
verlangen, dass der nachbarschaftliche Grillfreund seinen Grill entfernt.
Bayerisches Oberstes Landesgericht (AZ: 2Z BR 49/04)
Was schon da war, muss (meistens) akzeptiert werden: Befindet sich in einer Wohnungseigentumsanlage bereits ein Grillplatz, bevor eine neue Eigentümerin einzieht, so kann sie Jahre später nicht die Beseitigung der (hier 15 Meter von ihrer Wohnung entfernten) Grillanlage verlangen, wenn nicht alle anderen Wohnungseigentümer damit einverstanden sind. Denn beim Abriss würde es sich um eine "bauliche Veränderung" handeln, für die Einstimmigkeit notwendig ist.
Verwaltungsgericht Minden (AZ: 11 K 1863/02)
Werden Nachbarn eines öffentlichen Grillplatzes unerträglich in ihrer Nachtruhe gestört, so genügt es nicht, dass die Kommune als Betreiber des Platzes
per Satzung "Verhaltensvorschriften" zur Benutzung erlässt (die hier aber unkontrolliert blieben und deshalb auch keine Besserung erzielt wurde). Sie muss gegebenenfalls einen "städtischen Ordnungsdienst" einrichten oder den Grillplatz "völlig schließen".
Landgericht Essen (AZ: 10S 438/01)
Ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung das Grillen untersagt, muß der Mieter sich dran halten. Dieses betrifft sowohl einen Holzkohlegrill alsauch einen Elektrogrill.
Ansonsten kann die fristlose Kündigung drohen.
Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 5SS (OWI) 149/95)
In einem Mehrfamilienhaus mit Garten wurde eine Grillparty von einem Nachbarn mit einigen Gästen veranstaltet.
Die Grillerei begann ca. gegen 19 und dauerte bis ca. 21.30 Uhr.
Einer der Nachbarn beschwerte sich um 20 Uhr über die Rauchentwicklung. Die Party insgesamt
war gegen 2.30 Uhr in der Nacht zu Ende.
Der sich gestört fühlende Nachbar klagte und die Richter gaben ihm Recht. Die Richter bezogen sich auf die Lärmbelästigung und die Belästigung durch den Qualm, der in die Wohnung zog.
Der Veranstalter der Party musste eine Geldstrafe in Höhe von 200 D-Mark zahlen.
Oberlandesgericht in Frankfurt (20W 119/06)
Eine Familie klagte, weil ihre Gegner auf der fünf Meter entfernten Terrasse vier bis fünf mal jährlich einen Holzkohletischgrill nutzt. Der Rauch ziehe zur Terrasse und in die Wohnräume. Das Gericht gab in diesem Fall der Familie Recht und die Kläger müssten diese Beeinträchtigung hinnehmen.
Eine Babymassage Anleitung
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Rezepte für Speiseeis
Eis selbst herstellen macht Spass und ist sehr lecker.
Hier ein Rezept für ein Aprikosen-Lavendel-Eis mit Karamellmandeln.
www.eiszauber.de/rezepte
Lesen Sie auch: kostenlose rezepte zum kochen und backen
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Montag, 29. Juni 2015
Kostenlos Bio Tierfutter testen
Testen Sie gratis und kostenlos Bio Tierfutter aus oekologischem Anbau
und artgerechter Tierhaltung ohne künstlichen Zusätze.
www.gratisproben.net/gratis-bio-tier-futterproben-oekologischer-anbau.html
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Donnerstag, 12. Februar 2015
Wie enstand das Eis
Wie entstand eigentlich das Eis?
http://sparportal.blogspot.de/2010/06/rezept-johannisbeeren-sahne-eis
www.gratisproben.net/rezept-fruechte-tiramisu
Es gibt eine schöne Geschichte, wie das Eis am Stiel
entstand. Angeblich gefror ein Glas Limonade im Freien in dem ein
Löffel steckte.
Man weiß jedoch, dass Frank Epperson im Jahr 1923 in den USA ein Patent
anmeldete. Frank Epperson war Limonaden Fabrikant.
Im gleichen Jahr ließ sein Landsmann
Harry Bust das Vanilleeis mit Schokoladenüberzug und Stiel schützen. Heute gibt es zahlreiche Variationen und wir mögen es auch in der Familienpackung aus dem Supermarkt.
Kugeleis
Das Eis zum Mitnehmen erfanden italienische Immigranten in Großbritannien.
1870 verkauften sie in den Großstädten Eiscreme an kleinen fahrbaren Ständen.
In den USA wurde später das Eistütchen mit Waffeln erfunden.
Softeis
Dies ist eine cremige Variante des Speises. Soft, also
weich, wird es durch ständiges Rühren beim Gefriervorgang, bei dem zusätzlich
per Überdruck Luft die Masse aufschäumt. Sie besteht übrigens zu etwa 75% aus
Milch. In den 30er Jahren wurde es in den USA erfunden.
Spaghettieis
Mit der berühmten Nudel hat es nur die Form gemein. Egal, es
ist ein Traum, vor allem für Kinder. Erfunden wurde das Spaghettieis 1969 in
Mannheim von dem Eisfabrikanten Dario Fontanella, weswegen es in Amerika heute
für eine deutsche Spezialität gehalten wird. Darüber hinaus sind die
Fontanellas eine Eisdynastie. Großvater Michelangelo hatte 1906 die erste
Eismanufraktur in Venedig gegründet. Der Sohn ging 1931 nach Deutschland und
ließ es sich nicht patentieren.
Halbgefrorenes
Das Halbgefrorene gilt als hohe Form der feinen
Eiszubereitung Das Geheimnis heißt Sahne. Damit wird die Parfaitmasse gemischt,
dann darf sie in einer Form im Tiefkühlschrank gefrieren-und härtet wegen des
hohen Fettanteils nur halb. Üblich ist eine Kombination aus Vanille, Erdbeere
und Schoko.
Die zehn beliebtesten Eissorten sind
Vanille, Schoko, Erdbeere, Stracciatella, Joghurt,
Macchiato, Zitrone, Haselnuss, Himbeere, Sahne-Kirsch.
Lesen Sie auch:http://sparportal.blogspot.de/2010/06/rezept-johannisbeeren-sahne-eis
www.gratisproben.net/rezept-fruechte-tiramisu
Sonntag, 25. Januar 2015
Rezept Lammkotelett mit Zitronen-Minzsoße
Rezept-Eingelegte Lammkoteletts mit Zitronen-Minze
Zutaten für 4 Portionen:
8 Lammkoteletts
1 Knoblauchzehe
je 1 Bund Rosmarin, Thymian und Oregano
8 EL Olivenöl
2 EL Weißweinessig
1 TL süßer Paprika
schwarzer Pfeffer
2 Tomaten,
1 Bund Minze
300 g Vollmilchjogurt
Salz
2 unbehandelte Zitronen
Zubereitung:
Knoblauch schälen und würfeln. Kräuter waschen, fein hacken. Öl, Essig, Paprika, Knoblauch mit den Kräutern verrühren. Das Ganze mit Pfeffer würzen. Tomaten waschen, putzen und halbieren. Lammkoteletts mit Tomaten in eine Schale geben und mit der Marinade beträufeln.
Ungefähr 2,5 Stunden kalt stellen. Minze waschen und in Streifen schneiden. Jogurt mit Zitronenschale und Minze verrühren. Mit Salz und Pfeffer würzen. Zitrone waschen und in Scheiben schneiden.
Nun die Koteletts und Tomaten aus der Marinade nehmen und trocken tupfen. Koteletts auf dem heißen Grill in einer Alugrillschale 4 bis 5 Minuten unter Wenden grillen. Mit Salz würzen.
Zitronenscheiben ca. 2 Minuten grillen. Koteletts mit Zitronen, Tomaten und der Soße anrichten. Ein frischer Salat und Baguette runden das Gericht ab.
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Zutaten für 4 Portionen:
8 Lammkoteletts
1 Knoblauchzehe
je 1 Bund Rosmarin, Thymian und Oregano
8 EL Olivenöl
2 EL Weißweinessig
1 TL süßer Paprika
schwarzer Pfeffer
2 Tomaten,
1 Bund Minze
300 g Vollmilchjogurt
Salz
2 unbehandelte Zitronen
Zubereitung:
Knoblauch schälen und würfeln. Kräuter waschen, fein hacken. Öl, Essig, Paprika, Knoblauch mit den Kräutern verrühren. Das Ganze mit Pfeffer würzen. Tomaten waschen, putzen und halbieren. Lammkoteletts mit Tomaten in eine Schale geben und mit der Marinade beträufeln.
Ungefähr 2,5 Stunden kalt stellen. Minze waschen und in Streifen schneiden. Jogurt mit Zitronenschale und Minze verrühren. Mit Salz und Pfeffer würzen. Zitrone waschen und in Scheiben schneiden.
Nun die Koteletts und Tomaten aus der Marinade nehmen und trocken tupfen. Koteletts auf dem heißen Grill in einer Alugrillschale 4 bis 5 Minuten unter Wenden grillen. Mit Salz würzen.
Zitronenscheiben ca. 2 Minuten grillen. Koteletts mit Zitronen, Tomaten und der Soße anrichten. Ein frischer Salat und Baguette runden das Gericht ab.
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Freitag, 26. Dezember 2014
Winterdienst steuerlich absetzbar
Wer als Hauseigentümer, Vermieter oder Mieter einen Winterdienst zum Schnee schippen und der Räumpflicht beauftragt, kann die Aufwendungen dafür bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies gilt auch dann , wenn die Schneebeseitugung auf einem öffentlichen Gehweg vor dem Haus erfolgt.
So hat das Finanzgericht Berlin in einem Urteil entschieden.
Allerdings sieht die Finanzverwaltung dies etwas anders. Die Finanzverwaltung sieht nur die Kosten als gegeben an, die für Arbeiten auf einem privaten Gelände anfallen. Infolgedessen hat die Finanzverwaltung Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Steuerzahler, die für die Winterdienste jemanden beauftragt haben, können sich auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof berufen. Das Verfahren läuft unter dem folgdenden Aktenzeichen: VI R 55/12.
Die Kosten für einen Winterdienst sollten in jeden Fall als haushaltsnahe Dienstleitungen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Voraussetzung dafür ist eine Rechnung vom Dienstleister und die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Dienstleisters.
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Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies gilt auch dann , wenn die Schneebeseitugung auf einem öffentlichen Gehweg vor dem Haus erfolgt.
So hat das Finanzgericht Berlin in einem Urteil entschieden.
Allerdings sieht die Finanzverwaltung dies etwas anders. Die Finanzverwaltung sieht nur die Kosten als gegeben an, die für Arbeiten auf einem privaten Gelände anfallen. Infolgedessen hat die Finanzverwaltung Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Steuerzahler, die für die Winterdienste jemanden beauftragt haben, können sich auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof berufen. Das Verfahren läuft unter dem folgdenden Aktenzeichen: VI R 55/12.
Die Kosten für einen Winterdienst sollten in jeden Fall als haushaltsnahe Dienstleitungen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Voraussetzung dafür ist eine Rechnung vom Dienstleister und die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Dienstleisters.
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