Welche Ansprüche bei überbuchten Hotels?
Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, wenn das gebuchte Hotel überbelegt ist. Wenn der Veranstalter dieses unterläßt, kann der Kunde eine Minderung von ca.15% des Reisepreises geltend machen.
Das angebotene Ersatz-Hotel muß den Leistungs-Standard der ursprünglich gebuchten Unterkunft bieten. Sollte das nicht der Fall sein, ist ein Reisemangel gegeben. Aus diesem Grund können weitere Ersatzansprüche eingefordert werden.
So lautet ein Urteil des Frankfurter Landgerichtes, (vom 28.3. 2008 (2-24 S 139/07).
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