Montag, 1. Juli 2013

Gesetzesänderungen ab 01. Juli 2013

Ab dem 01. Juli 2013 gibt es einige Gesetzesänderungen, zum Beispiel:
Handy-Telefonate und mobiles Internet im Ausland werden günstiger.
Wer sein Smartphone oder Notebook in einem anderen EU-Land nutzt, zahlt zukünftig weniger für Telefonate. Das mobile Abrufen von Mails und Surfen im Internet werden ebenfalls billiger.
Die Anbieter können entscheiden, ob sie noch unter erlaubten ihre Tarife anbieten. Ein Gespräch aus einem EU-Land kostet in Zukunft 0,24 Cent anstatt 0,29 Cent pro Minute (ohne Mehrwertsteuer).
Ein angenommener Anruf kostet höchstens 8,3 Cent. Eine verschickte SMS kostet 9,5 Cent.
Eine ankommende SMS ist für den Empfänger kostenlos.
Für die "Ostrentner" gibt es 3,29 Prozent mehr Geld. Für die "West-Rentner" gibt es 0,25 Prozent mehr Geld.
Der Mindestlohn für die Pflegekräfte beträgt künftig mindestens im Westen 9 Euro und 8 Euro im Osten.
Für den Arbeitsmarkt gibt einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern.. Voraussetzung dazu ist eine qualifizierte Berufsausbildung im Heimatland für sogenannte Mangelberufe hierzulande.
Geduldete Asylbewerber können in Zukunft ohne Beschränkung eine Arbeit annehmen.

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