Donnerstag, 19. Juli 2012

Anforderung für E-Rechnung

Seit dem 01. Juli 2011 gelten für die E-Rechnung folgende Anforderungen:
Rechnungen dürfen zum Beispiel per Mail oder als Download weitergegeben werden.
Der Empfänger muss dem digitalen Versand zustimmen. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung ist zu garantieren.
Eine digitale Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben. Stattdessen muss ein innerbetriebliches Kontrollverfahren eingeführt werden. Die E-Rechnungen sind elektronisch und unveränderbar zu archivieren. Allerdings ist die Einführung neuer Software teuer.

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