Freitag, 11. Februar 2011

BFH-Urteil-Krankheitskosten absetzbar

Krankheitskosten und Sonderaufwendungen für die Krankheit sind in Zukunft leichter steuerlich abzusetzen. Bisher mußten für die steuerliche Absetzbarkeit Atteste für die Krankheit vom Amtsarzt beim Finanzamt vorgelegt werden.
Únd dieses, bevor Sonderaufwendungen für die Krankheit getätigt werden. Zum Beispiel, wenn für ein Asthma Kind eine besondere Allergiker Matratze angeschafft wird, mußte vor dem Kauf bereits ein ärztliches Attest vom Amtsarzt eingeholt werden.
Diese Praktik war vielen Menschen nicht so im Detail bekannt, bzw. oft wurde das Einholen des Attestes einfach vergessen. So hatte man bei der Steuerabsetzbarkeit das Nachsehen.
In Zukunft kann das Attest auch nach der Anschaffung einer Sonderaufwendung für die Krankheit angefordert und nachgereicht werden.
Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Außerdem können Finanzämter und Finanzgerichte selbst entscheiden, ob auch ein Attest, welches vom Hausarzt ausgestellt wurde, ebenfalls anerkannt wird.
Bundesfinanzhof, Urteile – VI R 17/09 und VI R 16/09

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