Montag, 6. September 2010

Urteil zu Infos Änderung der Flugzeiten

Wenn sich die Flugzeiten einer gebuchten Reise ändern, müssen die Passagiere darüber vom Reisebüro informiert werden.
Im vorliegenden Fall war im April eine Reise nach Lanzarote für den Monat November gebucht worden. Die Abfluguhrzeit war für 12.30 Uhr angegeben.
In der Zwischenzeit war die Abflugzeit von ehemals 12.30 Uhr auf 11.10 Uhr verlegt worden.
Als die Urlauber am Flughafen ankamen, war das Flugzeug bereits in der Luft.
Sie klagten.
Das Amtsgericht Hamburg Altona gab den Klägern recht. Reisebüros müssen ihre Kunden darüber informieren, wenn die Abflugzeiten sich ändern.
Allerdings seien auch die Reisenden selbst in der Verpflichtung, beim Reisebüro nachzufragen, ob die eine Änderung der Flugzeiten eingetreten ist.
Urteil Amtsgericht Hamburg Altona Aktenzeichen: 316 C 151/09.

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