Es gibt kein arbeitsrechtliches Hitzefrei-sagt der Sprecher des Erfurter Bundesarbeitsgerichts.
Der Arbeitgeber müsse lediglich dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz so eingerichtet ist, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet ist. Auch eine Begrenzung der Temperaturen nach oben oder unten gäbe es nicht.
Wer genaueres wissen möchte, kann in die Arbeitsstättenverordnung schauen. In der Arbeitsstättenverordung sind neben Regeln wie Arbeitspausen auch eine "gesundheitlich erträgliche" Raumtemperatur angegeben.
Ein Ventilator müßte eigentlich überall aufgestellt werden können. Ebenso kostet ein Ventilator nicht die Welt und ist noch dazu von den Betriebskosten absetzbar.
zumutbare-hochst-raumtemperatur-im-büro Hier ist ein ausführlicher Artikel zum Thema "Wie hoch darf die Arbeitstemperatur sein".
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