Der BGH, Bundesgerichtshof hat in einem Urteil mit dem Aktenzeichen Xa ZR 37/09 entschieden, dass Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten nicht drastisch kürzen. Demnach ist eine Verfallsfrist für LTU-Redpoints nicht wirksam.
Vielflieger konnten die gesammelten Punkte im ungünstigsten Fall nur noch innerhalb von 6 Monaten einlösen.
Zuvor betrug der Zeitraum 60 Monate.
Den verkürzten Zeitraum sahen die Richter als eine unbillige Benachteiligung des Reisenden.
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