Bei einem Reisemangel muß dieser direkt vor Ort angegeben werden. Am besten wendet man sich bei Reisemängel an den Reiseleiter und gibt die Reisemängel bekannt. Nach spätestens einem Monat nach Rückkehr muss der Reiseveranstalter schriftlich aufgefordert werden, einen angemessenen Betrag als Schadensersatz zu erstatten.
So lautet ein Gerichtsurteil des Frankfurter Landgericht mit dem Aktenzeichen
2/24 S87/07.
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