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Montag, 21. Juni 2010

Nackt sonnen auf dem Balkon erlaubt?

Diese und weitere Fragen, was auf dem Balkon gestattet und erlaubt ist, führen immer wieder zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen.

Nacktbaden ist nicht grundsätzlich auf dem Balkon und im Garten verboten. Fühlt sich jemand allerdings dadurch gestört und erstattet Anzeige-es gibt nichts, was es nicht gibt-muß der "Nacktsonnenanbeter" mit einem kräftigen Bußgeld rechnen.

Um ungestört nackt in der Sonne liegen zu können, kann man einen Sichtschutz am Balkon oder im Garten anbringen. Außerdem ein Handtuch oder einen Bademantel bereitlegen, denn beim Aufrichten oder Aufstehen ragt man in der Regel über die Balkonbrüstung hinaus.

Wer kleine Kinder hat und ein Planschbecken auf dem Balkon aufstellen möchte, kann dies tun.
Voraussetzung, die Balkonstatik ist dafür geschaffen und die anderen Mieter werden nicht durch das Planschbecken und das Wasser belästigt.

Blumen und Pflanzen darf man auf dem Balkon anbringen. Jedoch muß darauf geachtet werden, dass Nachbarn nicht durch auslaufendes Giesswasser oder übermäßig herabfallende Blätter und Blüten belästigt werden. Auch müssen Balkonkästen und Blumentöpfe so angebracht sein, dass sie sicher stehen und hängen und niemanden verletzen können.

Balkon und Gartenmöbel sind nur dann versichert, wenn sie bei Nichtbenutzung in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt werden. Das kann zum Beispiel der Keller oder die Garage sein. Diebstähle von Balkon-und Gartenmöbeln sind lediglich dann versichert, wenn der Einbrecher klettern mußte, um an das Diebesgut zu kommen.
Es gibt für diese Fälle auch Zusatzversicherungen.

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