Dienstag, 12. Juli 2011

Studienplatz einklagen

Studienplatz abgelehnt? Abiturnote nicht so gut?
Keine Zulassung für das Studium?
Noch ist nicht alles vorbei.
Es gibt die Möglichkeit, außer Wartesemestern, eine Studienplatzklage einzureichen. Ob die Studienplatzklage allerdings erfolgreich ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.

"Was ist eine Studienplatzklage?
Die Studienplatzklage kann ein Tor sein zu Deinem auf regulärem Wege nicht erreichbaren Studiengang – auch in dem vom numerus clausus beschränkten. Der Gesetzgeber hat nämlich in Artikel 12 I des Grundgesetzes festgelegt, dass jeder deutsche Staatsbürger das Recht auf freie Wahl seiner Ausbildungsstätte hat. Er bildet die rechtliche Grundlage für Deine Klage. Diese unterstellt, dass Universitäten nicht ihre Gesamtkapazitäten bereitstellen, wozu sie aber verpflichtet sind. Das jeweils für sie infrage kommende Verwaltungsgericht prüft dann, ob zusätzliche Studienplätze zur Disposition gestellt werden müssen. Was heißt das konkret? Jede Hochschule mit zulassungsbeschränkten Studienfächern bietet pro Semester eine bestimmte Zahl an Plätzen an, die unter sämtlichen Bewerbern verteilt werden. Hierbei ist insbesondere die Abiturnote entscheidend. Beispiel: Sind die 100 zur Verfügung gestellten Studienplätze bereits an 100 Bewerber mit dem geforderten numerus clausus von 1,9 verteilt, bleiben Bewerber ab 2,0 außen vor. Im Zuge der Kapazitätsklage wird nun die tatsächliche Studienplatzzahl ermittelt; diese berücksichtigt die Anzahl der späteren Studienabbrecher. Stehen jenen keine Neuzulassungen gegenüber, muss der „Schwund“ in die Ausgangskapazitäten eingerechnet werden. Gelingt der Hochschule der Kapazitätsnachweis nicht, hast Du Anspruch darauf, dass Dir ein weiterer Studienplatz zur Verfügung gestellt wird. Auch entgegen anders lautender Behauptungen kannst Du als Bewerber direkt gegen die Zentrale Vergabestelle (ZVS) vorgehen."
Auszug aus der Webseite
http://einklagen-studienplatz.de
Die Chancen der Studienplatzklage sind abhängig vom Einzelfall, vom Studiengang, von der gewünschten Hochschule, und der Anzahl der Kläger.
Die Chancen sind höher, wenn man direkt mehrere Unis verklagt.
Hierbei bietet eine kleinere Uni eine bessere Aussicht auf Erfolg als eine größere Hochschule.

Die Kosten für eine Studienplatzklage können sehr unterschiedlich sein und setzen sich aus den Kosten fürs Gericht, denen der Universität und gegebenenfalls für den eigenen Rechtsbeistand zusammen. Unter Umständen beläuft sich der Streitwert einer Studienplatzklage auf etwa 2.500 bis 5000 Euro. Verliert man die Klage und hat unter Umständen an mehreren Universitäten geklagt, kann man pro verlorener Klage mit ca. 1000 Euro rechnen.

Im Prinzip lohnt sich eine Studienplatzklage nur dann, wenn man eine Rechtschutzversicherung, die eine Deckungsschutz bei Hochschulstreitigkeiten bietet, abgeschlossen hat. Oder alternativ eine Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragt.
Bevor man eine Studienplatzklage in die Tat umsetzt, sollte man sich absichern, ob man finanziell die Klage bezahlen kann und möchte-sofern man keine Versicherung oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann.
Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Studienplatzklage.
www.uni-protokolle.de/studienplatzklage

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1 Kommentar:

  1. ich bin froh, dass es diese Möglichkeit des Studienplatz einklagens gibt (auch wenn man dafür oft doof angeschaut wird), denn genau dadurch habe ich meinen heißbegehrten Platz bekommen.

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