Sonntag, 15. August 2010

Urteil zu Trittschall durch Parkett

Inwieweit ist Trittschall für den Nachbarn zumutbar? Eine Frage, die immer wieder gestellt wird.
In dem vorliegenden Fall war der ehemalige Teppichboden als Bodenbelag durch Parkett ausgetauscht worden. Da das Parkett den Trittschall nicht auf die gleiche Weise wie Teppichboden dämpft, klagte der Nachbarn, der darunter wohnte.
Er klagte auf Wiederherstellung des ursprünglichen Teppichboden als Bodenbelag.
In dem Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg sagt die Rechtsprechung, dass
der Teppichboden gegen einen Parkettbodenbelag ausgetauscht werden kann. Der Parkettboden muß den Trittschallschutz gewährleisten, der dem ursprünglichen festgelegten Schallschutzniveau des Gebäudes entspricht. Der Teppich sei nicht der Maßstab für den einzuhaltenden Trittschall. Die Beeinträchtigung sei vom Nachbarn hinzunehmen.
Urteil Oberlandesgericht Brandenburg, AZ: 5 Wx 20/09.


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