Mittwoch, 1. September 2010

Versicherungspolicen splitten

Eine Scheidung ist teuer. Was viele Scheidungswillige vergessen, ist, dass auch die bestehenden Versicherungen aufgeteilt werden müssen.
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart dürfen Lebensversicherer für die Aufteilung der Versicherung auf beide Partner mindestens 100 Euro bis höchstens 500 Euro berücksichtigen.
Urteil Oberlandesgericht Aktenzeichen: 15 UF 120/10.

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