Montag, 11. Januar 2016

Wer muß Winterdienst machen und Schnee schippen

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Der Winter ist in Deutschland angekommen. Außer den schönen Seiten des Winters wie Schlitten fahren für die Kinder, gibt es einige Nachteile und Pflichten wie Schnee schippen.

Wer muß Winterdienst machen und den Schnee vor dem Haus wegschippen?
Grundsätzlich gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus, bzw. ein Gehstreifen vor Häusern ohne Bürgersteig, der Haupteingang zum Haus, der Weg zu den Mülltonnen und Garagen frei sein muß. Das heißt, das entweder die Wege gestreut werden oder eben der Schnee weggeschippt wird. Als Streugut bieten sich Granulat, Splitt, Asche Sand oder Salz an. Streusalz ist nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die genauen Richtlinien
findet man in der Straßenreinigungssatzung. Oder Sie erkundigen sich bei der Stadt.
Der freie zu begehende Weg sollte in etwa 1,50 m breit sein, so dass 2 Erwachsene nebeneinander her gehen können.

Auch Radwege müssen geräumt werden, aber nur dann, wenn die Radwege auf gleicher Ebene wie der Gehweg liegt und durch eine Markierung erkennbar ist.
Zugänge zu parkenden Autos braucht nicht geräumt zu werden.

Schneit es den ganzen Tag kann man warten, bis sich das Wetter beruhigt hat. Dabei dürfen aber keine Eisflächen offen liegen. Diese bergen eine große Verletzungsgefahr für die Passanten. Gegebenenfalls mehrere Male täglich streuen oder Schnee wegkehren.

Wohin mit den Schneemassen?
Der weggeschaufelte Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder Straße geschippt werden.
Der Schnee darf auf dem Bürgersteig aufgetürmt werden, dabei darauf achten, dass der Durchgang für die Passanten breit genug ist.

Zu welcher Uhrzeit muß der Schnee geräumt werden?
Vor 7.00 Uhr morgens und nach 20.00 Uhr braucht nicht geräumt zu werden. Hier gibt es Ausnahmen, etwa Restaurantbesitzer, die für ihre Gäste einen Weg schaufeln sollten. In den meisten Städten sollten die Gehwege ab 7 Uhr morgens vom Schnee befreit und/oder der Weg gestreut sein.

Zunächst einmal ist der Eigentümer eines Hauses dazu verpflichtet, für einen Winterdienst zu sorgen. Das kann der Hauseigentümer selbst sein, der Hausmeister, ein Bewohner des Hauses, ein Bekannter oder ein professioneller Räumdienst.
Die letztendliche Verantwortung für das Schnee schaufeln obliegt dem Hauseigentümer. Er muß die Leute entsprechend einsetzen und delegieren. Auch die Utensilien, wie Streusalz, Streugranulat, Schneeschaufeln und Besen für die Beseitigung des Schnees vor dem Haus muß der Eigentümer des Hauses zur Verfügung stellen.

Bei Verhinderung durch Krankheit oder Urlaub muß für eine Vertretung sorgen, die für ihn den Winterdienst übernimmt. Ist jemand zu krank oder zu alt für den Schneedienst, besteht aber wohl die finanzielle Verpflichtung, sich an einem zu beauftragenden professionellen Winterräumdienst zu beteiligen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

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3 Kommentare:

  1. Das wäre zu schön, wenn sich der Eigentümer darum kümmern würde. Bei uns ist es so, dass wir uns im Haus abwechseln. Der Eigentümer hat uns einen Besen und eine Schaufeln hingestellt und jetzt müssen wir selbst zusehen. Streugut gibt es auch keins. Der gesamte Hof ist voller Schnee. Es gibt lediglich eine kleine Bahn vor der Haustür. Denn die älteren Mitbewohner machen einfach nicht mehr und die jüngeren sehen es nicht ein, den gesamten Schnee allein zu schippen.

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  2. Anonym1/2/10

    Der Eigentümer muß lediglich dafür sorgen, dass der Schneedienst gewährleistet ist. Er muß nicht selbst Schnee schippen.
    In Eurem Fall scheint es so zu sein, dass der Hauseigentümer seine Pflicht mit der Bereitstellung der Geräte erledigt sieht.
    Es reicht mittlerweile mit dem Schnee. Für viele Menschen ist es zusätzliche Arbeit. Und wer alt und krank ist, der leidet noch mehr unter dem kaltem Winter.

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  3. Anonym29/11/10

    Nun gehts wieder ans Schnee schippen. Selbst im Flachland liegt Schnee. Dabei ist der letzte Schnee noch gar nicht so lange her. Man kommt sich bald wie in Sibirien vor.

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