Montag, 11. Januar 2016

Wer muß Winterdienst machen und Schnee schippen

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Der Winter ist in Deutschland angekommen. Außer den schönen Seiten des Winters wie Schlitten fahren für die Kinder, gibt es einige Nachteile und Pflichten wie Schnee schippen.

Wer muß Winterdienst machen und den Schnee vor dem Haus wegschippen?
Grundsätzlich gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus, bzw. ein Gehstreifen vor Häusern ohne Bürgersteig, der Haupteingang zum Haus, der Weg zu den Mülltonnen und Garagen frei sein muß. Das heißt, das entweder die Wege gestreut werden oder eben der Schnee weggeschippt wird. Als Streugut bieten sich Granulat, Splitt, Asche Sand oder Salz an. Streusalz ist nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die genauen Richtlinien
findet man in der Straßenreinigungssatzung. Oder Sie erkundigen sich bei der Stadt.
Der freie zu begehende Weg sollte in etwa 1,50 m breit sein, so dass 2 Erwachsene nebeneinander her gehen können.

Auch Radwege müssen geräumt werden, aber nur dann, wenn die Radwege auf gleicher Ebene wie der Gehweg liegt und durch eine Markierung erkennbar ist.
Zugänge zu parkenden Autos braucht nicht geräumt zu werden.

Schneit es den ganzen Tag kann man warten, bis sich das Wetter beruhigt hat. Dabei dürfen aber keine Eisflächen offen liegen. Diese bergen eine große Verletzungsgefahr für die Passanten. Gegebenenfalls mehrere Male täglich streuen oder Schnee wegkehren.

Wohin mit den Schneemassen?
Der weggeschaufelte Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder Straße geschippt werden.
Der Schnee darf auf dem Bürgersteig aufgetürmt werden, dabei darauf achten, dass der Durchgang für die Passanten breit genug ist.

Zu welcher Uhrzeit muß der Schnee geräumt werden?
Vor 7.00 Uhr morgens und nach 20.00 Uhr braucht nicht geräumt zu werden. Hier gibt es Ausnahmen, etwa Restaurantbesitzer, die für ihre Gäste einen Weg schaufeln sollten. In den meisten Städten sollten die Gehwege ab 7 Uhr morgens vom Schnee befreit und/oder der Weg gestreut sein.

Zunächst einmal ist der Eigentümer eines Hauses dazu verpflichtet, für einen Winterdienst zu sorgen. Das kann der Hauseigentümer selbst sein, der Hausmeister, ein Bewohner des Hauses, ein Bekannter oder ein professioneller Räumdienst.
Die letztendliche Verantwortung für das Schnee schaufeln obliegt dem Hauseigentümer. Er muß die Leute entsprechend einsetzen und delegieren. Auch die Utensilien, wie Streusalz, Streugranulat, Schneeschaufeln und Besen für die Beseitigung des Schnees vor dem Haus muß der Eigentümer des Hauses zur Verfügung stellen.

Bei Verhinderung durch Krankheit oder Urlaub muß für eine Vertretung sorgen, die für ihn den Winterdienst übernimmt. Ist jemand zu krank oder zu alt für den Schneedienst, besteht aber wohl die finanzielle Verpflichtung, sich an einem zu beauftragenden professionellen Winterräumdienst zu beteiligen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

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Sonntag, 10. Januar 2016

Selbstgestrickte Socken aus Opal Wolle

Heute möchte ich Euch ein Paar selbstgestrickte Socken aus der Opalwolle zeigen.
Die Socken sind mit der 4-fach Opalwolle "Der kleine Prinz" gestrickt.
Die Opalwolle lässt sich sehr gut stricken, liegt angenehm in der Hand und durch den interessanten Farbverlauf gestaltet sich das Socken stricken recht kurzweilig.

Die Wolle "Der kleine Prinz" besteht aus 75% Schurwolle und 25 % Polyamid.

Sockengröße ist 37/38.


Gestrickte Socken Opalwolle "Der kleine Prinz"


Der kleine Prinz ist der gleichnamige Titel eines Buches von Antoine de Saint-Exupery. Der Originaltitel lautet aus dem Französischem (Le Petit Prince).

Der kleine Prinz ist eine sehr schöne Erzählung mit tollen Illustrationen, welche 1943 in New York erschienen ist.

In der Erzählung geht es um den Werteverfall der Gesellschaft und das "moralische Denken" und gleichzeitig ein Plädoyer für Freundlichkeit und Menschlichkeit.

 Kostenlose Anleitungen zum Socken stricken hier: