Donnerstag, 4. Februar 2016

Neuerungen in der Krankenversicherung 2016

Zum Jahr 2016 gibt es einige Änderungen und Neuerungen in der Krankenversicherung:
Die Versicherungspflichtgrenze ist von 54.500,00 € auf 56.250,00 € gestiegen.
Wer also weniger als 4.687,50 € brutto im Monat verdient, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Man kann aber auch in die private Krankenversicherung wechseln. Wer über 4.687,50 € brutto verdient, kann sich grundsätzlich privat versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bleiben.
Ein Wechsel von der GKV zur PKV sollte gut überlegt sein. Bei der PKV (privaten Krankenversicherung) kommt es nicht auf das Einkommen an. Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge der privaten Krankenversicherung sind der Leistungsumfang, das Alter und der Gesundheitszustand. Weiterhin bietet die private Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung. Beamte und Selbstständige sind grundsätzlich nicht gesetzlich pflichtversichert.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von 4.125,00 Euro auf 4237,50 € im Monat gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welcher Gehaltsgrenze Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung fällig werden. Der Arbeitnehmeranteil steigt somit von monatlich 301,13 auf 309,34 Euro.



Der Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer und Rentner allein zahlen ist von einigen Kassen ebenfalls erhöht worden, von bisher 0,9 auf 1,1 Prozent. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist ebenso der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen, von 602,00 € auf 619,00 € monatlich. Für Selbstständige mit einem Kind beläuft sich der monatliche durchschnittliche Zusatzbetrag auf 370 €.

In der Regel kann nach 18 Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse gewechselt werden. Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende.

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