Montag, 15. Juni 2009

Urteil-Türsteher-keine Mietminderung

Ein Urteil des Oberlandesgericht Rostock, Az.: 3 U 138/08, sagt, dass ein Türsteher an einer Diskothek, für die Nachbarschaft kein Grund für eine Mietminderung darstellt.
Ein Betreiber eines Internetcafes mit Spielothek, die in der Nähe einer Diskothek liegt, deren Eingang von Türstehern kontrolliert wird, hatte aus diesem Grund eine Mietminderung veranlasst. Seine Gäste fühlten sich durch die Türsteher eingeschüchert.

Der Vermieter dieses Internetcafes klagte gegen diese Mietminderung. Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin gaben dem Vermieter Recht.
Grundsätzlich sei eine Beeinträchtigung des Zugangs durchaus ein Mangel des Umfeld.
Das OLG Rostock sieht in dieser Sache jedoch keinen massiven Mangel. Die Gäste des Internetcafes könnten dieses ebenfalls über einen anderen Eingang an der Straße betreten. So brauchen sie den "einschüchternden" Türstehern nicht über den Weg zu laufen und evtl. angehalten werden.

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Donnerstag, 11. Juni 2009

Urteil des BGH-Auto unberechtigt geparkt

Laut einem Urteil des BGH-Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 144/08-vom 05. Juni 2009) muß jemand, der sein Auto unberechtigt auf einem Privatparkplatz abstellt, die Abschleppkosten dafür selbst bezahlen. Ein Mann aus Magdeburg hatte geklagt. Er hatte sein Auto auf einen Kunden Parkplatz eines Einkaufszentrum geparkt, Zigaretten gekauft und war dann ins nahegelegende Fußballstadion gegangen. Der Besitzer des Einkaufszentrum beauftragte ein Unternehmen, das Auto des Mannes abzuschleppen. Der BGH bestätigte diese Maßnahme, mit der Begründung, der Besitzer des Einkaufszentrums wäre im Wege des sogenannten Selbsthilferechts dazu berechtigt gewesen. Damit bestätigte der BGH 2 Urteile der Vorinstanzen. Der Autofahrer muß 150 Euro für die Abschleppkosten zahlen, die Inkassokosten erhält er zurück.

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Donnerstag, 4. Juni 2009

Tipps für guten Espresso

Einen guten schmackhaften Espresso zu zaubern, ist gar nicht so schwer.
Ein wichtiger Punkt ist das Wasser, es muß genügend Sauerstoff haben, frisch und kühl sein. Eine gute Espresso-Maschine, am besten eine reine Espressomaschine, auch unter dem Namen Siebträgermaschinen gehört dazu, siehe hier :

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Natürlich dürfen hochwertige Espresso-Bohnen nicht fehlen. Mit diesen Zutaten sollte einem schmackhaften Espresso nichts mehr im Wege stehen.
Für einen guten Espresso sollte das Wasser innerhalb von 25-30 Sekunden durch das Kaffeemehl laufen. Bei Vollautomaten läuft das Waser oft zu schnell durch das Kaffeemehl, so dass sich keine gute Crema bilden kann.
Hier noch einige zusammengefaßte Tipps, um den perfekten Espresso zu kochen.
Frisches kühles Wasser nehmen und nicht zu hart und nicht weich sein. Leitungswasser sollte zwischen 5 und 7 Grad Härte haben.
Die Brühtemperatur sollte 90 bis 96 Grad betragen.
Der Druck sollte bei 8,5 bis 9 Bar liegen. Nur leider kann man bei Voll-und Halbvollautomaten den Druck nur schlecht beeinflussen.
Für Espresso sollten nur Espresso Bohnen verwendet werden. Die ideale Menge für einen Espresso, egal ob als Cappucino oder Latte Macchiato beträgt zwischen 25 und 30 ml.
Die Espressomaschine sollte öfters gereinigt werden, indem die Maschine durchgespült wird. Auch die Milchdüsen und das Milchsystem mit einem Tuch reinigen.
Außerdem sollte die Espressomaschine regelmäßig entkalkt werden.
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