Mittwoch, 23. Dezember 2009

Digitales Hörgerät von der Krankenkasse

Urteil-BSG-Bundessozialgericht
Sollte eine medizinische Indikation für ein digitales Hörgerät vorhanden sein, so muß die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Im verhandelten Fall hatte ein von Geburt an hörbehinderter Mann geklagt. Der 27jährige ist mittlerweile fast taub.
Mit dem Grundsatzurteil hob das Bundessozialgericht die Praxis der niedrigen Festbeträge der Krankenkassen auf. Die Versicherten mußten zu den niedrigen Festbeträgen der Kassen hohe Zuzahlungen leisten. Mit diesem Urteil wurden die Rechte der ca. 125.000 schwerhörigen Menschen gestärkt. Die digitalen Hörgeräte sind teuer, die Hörhilfen kosten mehrere tausend Euro.
Für den 27jährigen Mann bedeutet dieses Urteil, dass die Kasse jetzt anstatt des Teilbetrages von 987,31 Euro, 3000 Euro zu der digitalen Hörhilfe zahlen muß.
Von dem Urteil des Bundessozialgerichtes mit dem Aktenzeichen: B 3 KR 20/08 R, sind Menschen, die fast gehörlos sind, betroffen. Für fast gehörlose Menschen ist ein digitales Hörgerät ein notwendige Hilfe, denn die analogen Hörgeräte helfen in diesen Fällen nicht mehr. Das Bundessozialgericht sagt, dass in diesen Fälen die Festbeträge unvereinbar mit der Realität seien.

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